Krank im Urlaub
Sind Urlaubstage, an denen Sie krank werden, verloren? Wie weisen Sie eine Erkrankung im Ausland nach?
Obwohl Arbeitsverhältnisse immer kürzer werden, stehen erst nach 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber 6 – statt 5 – Wochen Urlaub zu. Vorzeiten sind maximal bis 12 Jahre anrechenbar. Die AK Tirol fordert, eine 6. Urlaubswoche für alle zu ermöglichen.
Gerade jetzt zu Beginn der Urlaubszeit fragen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wann eigentlich ein Anspruch auf 6 Wochen Urlaub pro Urlaubsjahr besteht – anstelle von 5 Wochen.
Die Grundregel dazu lautet: Erst nach 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber erhöht sich der Urlaub von 5 auf 6 Wochen. Vordienstzeiten sind bis zu einem bestimmten Ausmaß anzurechnen, aber da wird es schon komplizierter: Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen (Inland, EU-/EWR-Raum) und einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von jeweils mindestens 6 Monaten Dauer sind anzurechnen, insgesamt aber nur bis zum Höchstausmaß von 5 Jahren. Schulzeiten einer höheren oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule sind bis maximal 4 Jahre, mit Erfolg abgeschlossene Hochschulstudienzeiten im Ausmaß der gewöhnlichen Dauer, höchstens jedoch mit 5 Jahren anzurechnen.
Aber: Vordienstzeiten und Schulzeiten gemeinsam werden insgesamt nur mit 7 Jahren angerechnet!
Kommen also Vordienstzeiten, Schulzeiten und Hochschulzeiten zusammen, so kann das auf eine maximale Anrechenbarkeit von 12 Jahren hinauslaufen – man muss also „nur“ mehr 13 Jahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet haben, um einen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche zu erlangen.
Im öffentlichen Dienst gibt es hierzu übrigens meistens andere Regelungen, wie beispielsweise den Anspruch auf die 6. Urlaubswoche bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters.
Auch in Kollektivverträgen – und auch in Arbeitsverträgen – kann es Besserstellungen geben: Es gibt Unternehmen, die zur Hebung der Attraktivität als Arbeitgeber bereits ab dem 2. Jahr im Betrieb eine 6. Urlaubswoche gewähren.
Aufgrund der immer kürzeren Dauer von Arbeitsverhältnissen ist es an der Zeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die 6. Urlaubswoche für alle Beschäftigten zu ermöglichen.
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