Serie Teil 1: Alles, was (Sozial-)Recht ist, kostenlos für alle AK Mitglieder
Sie haben Fragen zu Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung, Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld etc.? Die AK Sozialrechtsexpert:innen helfen und beraten unter Tel. 0800/22 55 22 - 1616. Dieses Service ist kostenlos für alle AK Mitglieder!
Teil 1 der Serie: "Das alles leistet deine AK"
"Gerade im Sozialrecht haben wir es oft mit besonders tragischen Fällen zu tun. Wenn etwa beim Betroffenen während des laufenden Verfahrens eine schwere Krankheit diagnostiziert wird“, sagt Ulrike Kraus, die Leiterin der Sozialpolitischen Abteilung in der AK Tirol. „Da geht es dann darum, dass die Betroffenen den Erfolg noch erleben können“, ergänzt sie betroffen.
Und es sind viele, die in der AK Tirol Hilfe suchen, weil sie um ihre Gesundheit und/oder um ihre Existenz kämpfen. Auch nach Erstgesprächen beim AK Unterstützungsfonds erhalten Menschen zusätzliche Beratung von den Sozialrechtsexpert:innen. „Wenn ich kein Geld habe, dann wird es bitter, wenn z. B. Kinderbetreuungsgeld oder Pflegegeld nicht ausgezahlt werden“, erläutert Kraus.
Von Arbeitslosigkeit bis Pension
Die Themen, die vom Team der Sozialrechtlichen Abteilung der AK Tirol und in den Bezirkskammern abgedeckt werden, sind vielfältig. Denn sie beraten bei Mitglieder-Anfragen zu Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung, Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld u.v.m. Nur ein paar Beispiele: Die Menschen kommen, weil sie ablehnende Bescheide hinsichtlich Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension erhalten haben oder weil Reha-Geld nicht gewährt wurde. Beraten wird auch bei Falscheinstufungen oder nicht gewährtem Pflegegeld und Sperren beim Arbeitslosengeld. Oder wenn Kindergeld nicht ausbezahlt wurde, weil die Eltern auch im Ausland gearbeitet haben.
Von Erstinformation bis Gerichtsverfahren
Beim Erstgespräch beraten die Expert:innen, sie helfen mit den nötigen Anträgen, informieren, welche Schritte zu setzen sind und wer für finanzielle Unterstützung zuständig ist.
Ablehnende Bescheide werden überprüft. Falls nötig, intervenieren die AK Profis bei den zuständigen Stellen und reichen auch Klage bei Gericht ein. „In diesem Zusammenhang appellieren wir an Betroffene, möglichst früh zu uns zu kommen, wenn sie Fragen haben oder sich mit Bescheid-Texten nicht auskennen“, betont AK Präsident Erwin Zangerl. „Denn wenn Fristen versäumt sind, ist es oft zu spät.“
Frauenpension und Armut
Apropos: Zu spät ist es auch, wenn Beschäftigte – und hier überwiegend Frauen nach Kindererziehungszeiten – ihr Pensionskonto nicht bedacht haben. Ist man später auf die Ausgleichszulage angewiesen – sie liegt derzeit bei 1.110 Euro für Alleinstehende – dann sind der Altersarmut Tür und Tor geöffnet.
Interessenvertretung und Grundlagenarbeit
Soziale Entwicklungen und deren Folgen aufzuzeigen, ist eine weitere Aufgabe der AK als Inter-essenvertretung. So fordert die AK Tirol u. a. den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und mehr Unterstützung für Mütter.
Die AK setzt sich als Interessenvertretung in Ausschüssen ein, organisiert Lesungen und Vorträge und informiert bei Betriebsbesuchen, mit Broschüren und Info-Abenden. Wie schön, wenn dann wieder ein Erfolg zu verbuchen ist! Ob in der Beratung für die AK Mitglieder oder wenn geforderte Verbesserungen mit Gesetzen oder Verordnungen umgesetzt werden.
Die AK Sozialrechts-Expert:innen beraten unter Tel. 0800/22 55 22 – 1616.