- Arbeitsrecht
- Konsumentenschutz
- Sozialrecht, Pension, Pflegegeld
- Miet- und Wohnrecht
- Wirtschaft und Steuer
- Bildung und Beihilfen
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- Registrierung Gesundheitsberufe
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Wohnungsdarlehen
© Robert Kneschke, stock.adobe.com
Das AK Wohnungsdarlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen an anspruchsberechtigete Arbeitnehmer:innen vergeben werden, die einer arbeiterkammerumlagepflichtigen Beschäftigung nachgehen:
- Darlehen zur Fertigstellung des Eigenheimes
- Darlehen für den Erwerb der Eigentumswohnung oder des Eigenheimes
- Beiträge zur Finanzierung des Bauvorhabens (Finanzierungskosten, Grundkosten)
- Darlehen für Ausbauten und Zubauten
Persönliche Anliegen
Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr
Mi von 13 bis 17 Uhr
im AK Gebäude in der Schöpfstraße 2,
6020 Innsbruck
(Postadresse Maximilianstraße 7)
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 – 1111
Mo bis Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr