Wohnungsdarlehen

Schlüsselanhänger in Hausform mit zwei Schlüsseln lehnt an einer Wand

© Robert Kneschke, stock.adobe.com

Das AK Wohnungsdarlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen an anspruchsberechtigete Arbeitnehmer:innen vergeben werden, die einer arbeiterkammerumlagepflichtigen Beschäftigung nachgehen:

  • Darlehen zur Fertigstellung des Eigenheimes
  • Darlehen für den Erwerb der Eigentumswohnung oder des Eigenheimes
  • Beiträge zur Finanzierung des Bauvorhabens (Finanzierungskosten, Grundkosten) 
  • Darlehen für Ausbauten und Zubauten

Persönliche Anliegen

Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr
Mi von 13 bis 17 Uhr
im AK Gebäude in der Schöpfstraße 2,
6020 Innsbruck
(Postadresse Maximilianstraße 7)

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 – 1111

Mo bis Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

eMail

ufo@ak-tirol.com