Ersatzruhe
Eine wöchentliche Ruhezeit von durchgehend 36 Stunden steht allen zu. Wird sie einmal nicht eingehalten, haben Sie Anspruch auf Ersatzruhe.
Wie viele Stunden muss ich maximal arbeiten -
und was muss ich dafür bekommen?
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
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