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Arbeitszeit & Ruhepausen

Wie viele Stunden muss ich maximal arbeiten - 
und was muss ich dafür bekommen?

Ersatzruhe

Eine wöchentliche Ruhezeit von durchgehend 36 Stunden steht allen zu. Wird sie einmal nicht eingehalten, haben Sie Anspruch auf Ersatzruhe.

Feier­tags­ruhe

An gesetzlichen Feiertagen haben Sie ein Recht auf Ruhezeit. Wer zusätzliche Feiertage frei bekommt und was gilt, wenn Sie trotzdem arbeiten müssen.

Muss nur noch rasch die Mails checken...

Immer mehr Beschäftigte sollen in der Freizeit oder gar im Urlaub digital erreichbar sein. Doch es gibt keine Pflicht zur permanenten Erreichbarkeit.

Wochenendruhe und Wochenruhe

36 Stunden ununterbrochene Ruhezeit pro Woche sind gesetzlich vorgeschrieben. Sollten Sie am Sonntag arbeiten, haben Sie ein Recht auf Wochenruhe.

„Persönlicher Feiertag“

Einmal pro Jahr können ArbeitnehmerInnen einen freien Tag selbst bestimmen. Sie müssen ihre Chefin oder Ihren Chef aber 3 Monate vorher informieren.

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.