Das Loacker-Werk in Osttirol
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20.11.2020

Loacker zahlt nur 30 Prozent Nachtschicht-Zuschlag statt 50 Prozent: AK Tirol unterstützt Betroffene

Nachdem Ende 2019 Hinweise auf eine arbeitnehmerfeindliche Auslegung des österreichischen Arbeitsrechts auftauchten, ging die AK den Vorwürfen auf den Grund. Die Ergebnisse waren erschreckend. „Teilweise bereichert sich das Unternehmen seit Jahren auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die AK hat deswegen auch Anzeige wegen Lohn- und Sozialdumpings gegen das Unternehmen Loacker eingebracht“, so AK Präsident Erwin Zangerl, der sich für die verunsicherten Beschäftigten einsetzt. 

Ein Drama der besonderen Art spielt sich seit Jahren in Osttirol ab. Dort zahlt der Waffelhersteller Loacker seinen Beschäftigten für die Nachtschicht nur 30 % Zuschläge anstatt der geltenden 50 %. Seit Beginn dieser Praxis im Jahr 2000 (!) hat das Unternehmen dadurch erheblichen Profit aus der Leistung der Beschäftigten gezogen. Immerhin erspart man sich nach eigenen Angaben dadurch Personalkosten von jährlich bis zu 350.000 Euro, hochgerechnet ergeben sich also nicht ausbezahlte Gelder von bis zu 6,6 Millionen Euro von 2000 bis 2019.

Dass diese Praxis nicht rechtskonform ist, war rasch klar. Nach Intervention der AK Tirol kam letztlich auch Bewegung in den Fall Loacker. Weil die Nachtschicht im Unternehmen fix installiert ist und nicht Teil einer Wechselschicht, ist am 50-Prozent-Zuschlag nicht zu rütteln. Gleichzeitig wird nun jedoch seitens des Unternehmens versucht, sich über Umwege wieder den profitableren, geringeren Zuschlag zu sichern.

Besondere Vorschläge

„Den Südtiroler Eigentümern sind die arbeitsrechtlichen Probleme im Betrieb bekannt. Obwohl die Geschäftsführung das jetzt anders darstellen will, wurden alle Verantwortlichen von uns sehr wohl informiert, sowohl schriftlich als auch mündlich. Auch dass es keine Gespräche in dieser Sache gegeben hätte, wie jetzt von Unternehmensseite kolportiert wird, ist unrichtig. Man will hier aber auf dem Rücken der Mitarbeiter eine Lösung schaffen, die wir nicht akzeptieren können. Denn die vom Unternehmen eingebrachten Vorschläge zielen nur darauf ab, sich weiterhin auf Kosten der Beschäftigten zu bereichern“, so AK Präsident Erwin Zangerl.

  • Vorschlag 1: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in ein rotierendes Nachtschichtmodell wechseln, dann wäre die Nachtschicht Teil einer Wechselschicht und mit 30 % Zuschlag zu entlohnen – wie bisher. Dabei wären nicht nur viele Dienstverträge zu ändern, dies würde auch eine Verschlechterung für die Beschäftigten nach sich ziehen.
  • Bei Vorschlag 2 sollte für Loacker überhaupt eine Änderung im Kollektivvertrag erfolgen, wiederum mit dem Resultat, dass auch bei fixer Nachtschicht nur 30 % Zuschlag zu bezahlen wäre.
  • Zu guter Letzt Vorschlag 3: Der eigentlich ohnehin geltende Zuschlag von 50 % soll bleiben, dafür verzichten alle Produktionsmitarbeiter auf freiwillige Sozialleistungen wie Prämien, Weihnachtsgutscheine oder Fahrtkostenzuschüsse.

Neue Vereinbarung

„Worauf es hinausläuft, ist, dass die Geschäftsführung vom Betriebsrat eine neue Betriebsvereinbarung erpressen will bzw. mit allen Mitteln versucht, sich die Zuschläge zu ersparen. Das geht natürlich zu Lasten der Beschäftigten“, urteilt AK Präsident Erwin Zangerl. Gleichzeitig hält Zangerl fest, dass eine ungesetzliche Vorgehensweise nicht zu tolerieren ist. Denn die Vorbildwirkung wäre fatal. „Würden solche Praktiken nicht unterbunden, könnten auch andere Betriebe das als Freibrief sehen“, sagt Zangerl. Als Eingeständnis wertet Zangerl auch die Stellungnahme des Geschäftsführers. Hier heißt es, dass aktuell alle Mitarbeiter der fixen Nachtschicht 50 % Zulage erhalten. „Man könnte auch sagen, ‚erst jetzt‘. Ich bin mir aber sicher, dass man dieses ‚aktuell‘ gerne abschaffen möchte“, ergänzt Zangerl.

Derzeit liegt das Verfahren bei der Schlichtungsstelle des Landesgerichts Innsbruck. Loacker „bevorzugt“ nun ein Vierschichtsystem mit 17 Wochenschichten im Produktionsbereich (siehe Vorschlag 1), um damit bei den 30-%-Zuschlägen bleiben zu können.

Erster Erfolg

Ein erster Erfolg der AK ist allerdings bereits zu verzeichnen: Erste Nachzahlungen werden getätigt, aufgrund der kollektivvertraglichen Verfallsfrist bisher aber nur rückwirkend bis September 2019. Allerdings soll der Fall auch für die Vorjahre aufgerollt und weiter zurückliegende Zahlungen eingefordert werden. Die AK will diesbezüglich eine Feststellungsklage einbringen. „Außerdem steht auch die Nachzahlung der Verzugszinsen aus. Auch hier sträubt sich das Unternehmen, obwohl es sich fast 20 Jahre die Nachtschichtzuschläge erspart hat. Es wird eben leider versucht, Vorteile aus der schwierige Arbeitsplatzsituation im Bezirk zu ziehen. Dass man diese Situation aber ausnutzt, ist nicht nur höchst unmoralisch, sondern auch ungesetzlich. Aber Recht muss Recht bleiben, auch in Osttirol“, so Zangerl.

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