Einvernehmliche Auflösung
Unabhängig von allfälligen Kündigungsfristen, kann ein Mietverhältnis auch im beidseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.
Ak Musterbriefe-Datenbank: WOHNEN
Unabhängig von allfälligen Kündigungsfristen, kann ein Mietverhältnis auch im beidseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.
Die Kündigung muss unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist schriftlich erfolgen.
Sie haben ein Recht auf Mietzinsreduktion, wenn Ihre Wohnung nicht mehr, so wie im Mietvertrag vereinbart, bewohnbar ist.
Wenn die Wohnung nicht zum Ende des Mietvertrages zurückgestellt werden kann, kann ein Räumungsaufschub vereinbart werden.
Nutzen Sie diesen Musterbrief zur Rückforderung der Kaution von Ihrem Vermieter.
Sowohl bei Übernahme als auch bei Rückstellung sollte der Zustand der Wohnung protokolliert werden.
Bei Ende eines Mietvertrages sollte eine Vertragsverlängerung schriftlich erfolgen – durch einen neuen Vertrag oder eine Vertragsverlängerung.
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