AK Logo

Sonderformen der Arbeitszeit

Die wichtigsten Infos zu Überstunden, Teilzeit 
und geringfügiger Beschäftigung.

Gering­fügige Beschäftigung

Ihre Rechte bei geringfügiger Arbeit: Haben Sie Anspruch auf Urlaubs­geld & Co? Welche Arbeitszeit­regelung gilt? Wann sind Sie sozial­versichert?

Gleitzeit

Frei über die eigenen Arbeitszeiten verfügen? Gleitzeit verspricht Flexibilität, sollte aber durch eine schriftliche Vereinbarung abgesichert werden.

Mehrarbeit: 50 % Zuschlag auch bei Teilzeitarbeit

Die AK fordert, dass neben den Vollzeitbeschäftigten auch Mitarbeiter:innen in Teilzeit einen 50-prozentigen Zuschlag bei Mehrarbeit erhalten sollen!

Neben­job er­laubt?

Sie wollen neben Ihrem normalen Arbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung nachgehen? Achten Sie auf Konkurrenzverbot und Höchstarbeitszeit!

Ruf­be­reit­schaft

Immer erreichbar, jederzeit arbeitsbereit? Wie oft, unter welchen Umständen und zu welcher Bezahlung Rufbereitschaft gesetzlich erlaubt ist.

Teil­zeit­ar­beit

Was steht Ihnen für Mehrstunden zu? Wie können Sie Ihre Arbeitszeiten ändern? Die wichtigsten Regelungen für Teilzeitarbeit im Überblick.

Über­stunden

Sie bekommen mind. einen Zuschlag von 50 % für jede geleistete Über­stunde – egal, ob die Überstunde bezahlt wird oder Zeitausgleich vereinbart wurde.

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.