E-Card
© Sozialversicherung

E-Card-Gebühr ist im November fällig

Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2025 ist im November 2024 fällig. Die Gebühr von 13,80 Euro wird von der Arbeitgeber:in oder der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) am 15. November jeden Jahres eingehoben.  

Wer ist von der E-Card-Gebühr befreit?

Von der Gebühr befreit sind u.a.

  • mitversicherte Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen und Kinder,
  • Pensionist:innen,
  • Präsenz- und Zivildiener und
  • Asylwerber:innen in der Grundversorgung.

  • Außerdem all jene Personen, die wegen ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind.

Tipp

Ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr gilt immer auch als Antrag auf Befreiung von der E-Card-Gebühr. Und umgekehrt.

E-Card-Gebühr doppelt bezahlt?

Haben Sie mehrere Arbeitgeber:innen, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf. Sie können bares Geld wert sein. Und so geht’s: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.

E-Card gilt für alle Vertragsärzt:innen

Die E-Card gilt für alle Vertragsärzt:innen in Österreich.

Die Rückseite der E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte) gilt bei Vertragspartner:innen und Vertragskrankenanstalten in allen EU-Staaten, in Island,  Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Zypern (griechischer Teil), Großbritannien und der Schweiz.

In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auch. Vor der Behandlung müssen Sie sich aber bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort eine Anspruchbescheinigung ("Krankenschein") holen.

Für Reisen in die Türkei müssen Sie weiterhin einen bilateralen Auslandsbetreuungsschein bei Arbeitgeber:in oder der ÖGK beantragen. Vor der Behandlung müssen Sie diesen Schein beim türkischen Krankenversicherungsträger in einen Behandlungsschein umtauschen.


Jedes Jahr eine neue E-Card? 

Sie bekommen die E-Card nicht jedes Jahr neu, sie bleibt gültig. 

E-Card mit Foto

Seit dem 01.01.2020 wird eine neue Generation von E-Cards ausgegeben - mit Foto. Kinder unter 14 Jahren erhalten keine E-Card mit Foto. Personen über 70 Jahren und Personen ab Pflegestufe 4 sind von der Fotopflicht ausgenommen. Für alle anderen gilt, dass alle E-Cards ohne Foto bis Ende 2023 getauscht werden mussten.

Dabei wird von der Sozialversicherung automatisch ein vorhandenes Foto aus einer der folgenden Quellen verwendet, und zwar in dieser gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Scheckkartenführerschein
  • Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass oder ein anderes Dokument des Fremdenregisters

Hier können Sie überprüfen, ob für Sie ein Foto vorhanden ist: Foto-Sofort-Check

Wenn Sie keines dieser Dokumente besitzen, dann müssen Sie selbst ein Foto zu einer Registrierungsstelle bringen! Sie sollten das Foto 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihrer E-Card, jedenfalls vor Ende 2023 bringen. 

Ich habe es versäumt, mein Foto abzugeben

Ihre E-Card bleibt für eine Übergangsfrist von weiteren 150 Tagen ab der ersten Aufforderung durch die Sozialversicherung oder einen Arzt bzw. eine Ärztin, ein Foto zu bringen, verwendbar. 

Innerhalb dieser Frist können Sie mit Ihrer alten E-card oder mit Ihrer Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis zu Ärzt:innen gehen. 

Bringen Sie Ihr Foto so bald wie möglich zur zuständigen Stelle

Wenn Sie innerhalb der Übergangsfrist kein Foto bringen, wird Ihre alte E-card gesperrt! Sie können sich von Ihrem Krankenversicherungsträger (meist ÖGK) einen zeitlich befristeten elektronischen Ersatzbeleg für Arztbesuche ausstellen zu lassen. Wenn Ihre E-card gesperrt wurde, benötigen Sie für die Einlösung eines E-Rezeptes in der Apotheke einen E-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige E-Rezept ID.

E-Card vergessen beim Arztbesuch? 

Wenn Sie die Karte beim Arzt- oder Spitalsbesuch in Österreich nicht dabeihaben, genügt zur Behandlung auch Ihre Sozialversicherungsnummer. Wichtig ist, dass Sie die E-Card jedenfalls nachbringen.

Wichtig!

Wenn Ihre Karte verloren gegangen ist oder sie gestohlen wurde, melden Sie sich bitte bei der E-Card Servicenummer unter 050 124 3311.

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