Unterstützung für Jugendliche
Coaching, Lehrstellenförderung, Berufsausbildungsassistenz: Diese Förderungen helfen Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten / Behinderung in den Beruf.
Wenn eine reguläre Lehre nicht möglich ist, kann eine verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Beide Ausbildungsformen sind im Berufsausbildungsgesetz geregelt und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen.
Voraussetzung ist, dass das AMS keine reguläre Lehrstelle vermitteln konnte. Zusätzlich muss mindestens eine der gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, etwa:
Sie absolvieren die gesamte Ausbildung eines Lehrberufs, erhalten dafür aber mehr Zeit.
Das gilt:
Sie erlernen ausgewählte Inhalte eines Lehrberufs. Ausbildungsziele und Dauer werden individuell vereinbart.
Das gilt:
Während der Ausbildung sind Sie sozialrechtlich Lehrlingen gleichgestellt.
Ein Wechsel zwischen regulärer Lehre, verlängerter Lehrzeit und Teilqualifizierung ist möglich. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.
Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche während der gesamten Ausbildung. Sie unterstützt bei der Planung, berät Lehrlinge und Betriebe und hilft bei Fragen oder Problemen.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
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Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
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