Berufsrechte
Berufsrechte der einzelnen nichtärztlichen Gesundheitsberufe zum Nachlesen.
Die Ausbildung in Geburtshilfe ist durch das Hebammengesetz geregelt. Seit einer Gesetzesänderung 2005 kann die Ausbildung sowohl an Hebammenakademien als auch an Fachhochschulen angeboten werden.
Die Berufsbezeichnung Hebamme gilt für weibliche und männliche Berufsangehörige.
Betreuung, Beratung und Pflege von Schwangeren, Gebärenden und Wöcherinnen. Beistandsleistung bei der Geburt und Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.
Die Ausbildung dauert drei Jahre (nur Vollzeitvariante möglich).
+ Mindestalter von 18 Jahren
+ Matura oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder
ausgewählte Berufsgruppen (z.B. Diplom im gehobenen Dienst für
Gesundheits- und Krankenpflege)
+ gesundheitliche Eignung
+ Aufnahmetest und Aufnahmegespräch - über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.
fhg - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH,
6020 Innsbruck, Innrain 98, Tel. 050 8648-4710,
E-Mail: beate.tholema@fhg-tirol.ac.at,
Homepage: www.fhg-tirol.ac.at
Die Studiengebühr beträgt € 363,36/Semester.
Förderstellen (betreffend Ausbildung Geburtshilfe)
Nachstehende Stellen informieren Sie über mögiche Beihilfen und deren Fördervoraussetzungen:
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1645
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail:
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