Förderungen
Für behinderte ArbeitnehmerInnen und Betriebe, die sie einstellen: Ein Überblick über mögliche Förderungen wie Assistenzen, Entgeltbeihilfe und Co.
Gebärdensprache
Die Gebärdensprachvideos des Service Center ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über Ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zum Video.
Für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung gibt es mehrere Förderungen, die sie vor allem in der Berufsausbildung unterstützen.
Für Jugendliche ist es meist schwer, sich für eine Berufsausbildung zu entscheiden. Noch schwerer ist diese Entscheidung für Jugendliche mit Teilleistungsschwächen, Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung: Welche Berufswege sind realistisch? Hier hilft das Jugendcoaching (vormals Clearing) an der Schnittstelle Schule und Beruf. Das Jugendcoaching stellt darauf ab, Jugendlichen durch Beratung und Begleitung und Case Management Perspektiven aufzuzeigen, um einen erfolgreichen Übertritt in das Berufsleben zu schaffen.
Das Jugendcoaching steht unter folgenden Personen offen:
Ein Erstkontakt ist am Schulstandort oder in einer Beratungsstelle möglich. Die Inanspruchnahme des Angebots beruht auf Freiwilligkeit und ist kostenlos.
Die Lehrausbildung von Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt wegen Lernschwierigkeiten oder Behinderung benachteiligt sind oder die an einer Berufsausbildung im Rahmen eines Lehrverhältnisses mit verlängerter Lehrzeit oder eines Ausbildungsverhältnisses mit Teilqualifikation teilnehmen, kann durch das Arbeitsmarktservice (AMS) gefördert werden. Die Förderdauer kann die gesamte Lehrzeit umfassen.
Für diese Förderung muss die zu fördernde Person beim AMS arbeitslos gemeldet sein und es ist ein Beratungsgespräch zwischen AMS und den Arbeitgeber:innen notwendig. Deshalb ist es erforderlich, dass die Arbeitgeber:innen und die zu fördernde Person vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses mit dem AMS Kontakt aufnehmen.
Diese Möglichkeit der Berufsausbildung besteht für benachteiligte Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen, die eine herkömmliche Lehre nicht machen können.
Diese Ausbildungen helfen bei der besseren Eingliederung in das Berufsleben. Bei der verlängerten Lehre haben Jugendliche mehr Zeit für eine Lehrausbildung, bei der Teilqualifikation werden die Ausbildungsinhalte eines Lehrberufs nach den Fähigkeiten der Jugendlichen auf bestimmte Bereiche eingeschränkt und allenfalls um andere Fertigkeiten und Kenntnisse ergänzt.
Berufsausbildungsassistent:innen begleiten und unterstützen benachteiligte Personen mit Vermittlungshindernissen während der Ausbildung im Rahmen von Lehrverhältnissen mit verlängerter Lehrzeit oder Ausbildungsverhältnissen mit Teilqualifikation im Betrieb (in der Ausbildungseinrichtung) und in der Berufsschule.
In einigen Bundesländern gibt es außerdem für Jugendliche, die von Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt betroffen sind, eigene Einrichtungen für Jugend-Arbeitsassistenz.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
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