Unterstützung für Jugend­liche mit Lern­schwierig­keiten oder Be­hinderung

Gebärdensprache

Die Gebärdensprachvideos des Service Center ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über Ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zum Video. 

Für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Be­hind­er­ung gibt es mehrere Förderungen, die sie vor allem in der Be­rufs­aus­bild­ung unterstützen.

Jugendcoaching

Für Jugendliche ist es meist schwer, sich für eine Berufsausbildung zu entscheiden. Noch schwerer ist diese Entscheidung für Jugendliche mit Teilleistungsschwächen, Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung: Welche Berufswege sind realistisch? Hier hilft das Jugendcoaching (vormals Clearing) an der Schnittstelle Schule und Beruf. Das Jugendcoaching stellt darauf ab, Jugendlichen durch Beratung und Begleitung und Case Management Perspektiven aufzuzeigen, um einen erfolgreichen Übertritt in das Berufsleben zu schaffen. 

Das Jugendcoaching steht unter folgenden Personen offen:

  • Jugendliche, die der Ausbildungspflicht unterliegen
  • Jugendlichen mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf
  • ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen

Ein Erstkontakt ist am Schulstandort oder in einer Beratungsstelle möglich. Die Inanspruchnahme des Angebots beruht auf Freiwilligkeit und ist kostenlos. 

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Lehrstellenförderung für Jugendliche mit Behinderung

Die Lehrausbildung von Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt wegen Lernschwierigkeiten oder Behinderung benachteiligt sind oder die an einer Berufsausbildung im Rahmen eines Lehrverhältnisses mit verlängerter Lehrzeit oder eines Ausbildungsverhältnisses mit Teilqualifikation teilnehmen, kann durch das Arbeitsmarktservice (AMS) gefördert werden. Die Förderdauer kann die gesamte Lehrzeit umfassen.

Für diese Förderung muss die zu fördernde Person beim AMS arbeitslos gemeldet sein und es ist ein Beratungsgespräch zwischen AMS und den Arbeitgeber:innen notwendig. Deshalb ist es erforderlich, dass die Arbeitgeber:innen und die zu fördernde Person vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses mit dem AMS Kontakt aufnehmen.

Berufsausbildung im Rahmen von Lehrverhältnissen mit verlängerter Lehrzeit oder Ausbildungsverhältnissen mit Teilqualifikation

Diese Möglichkeit der Berufsausbildung besteht für benachteiligte Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen, die eine herkömmliche Lehre nicht machen können. 

Das können folgende Personengruppen sein:

  1. Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule und zumindest teilweisem Unterricht nach dem Lehrplan einer Sonderschule.

  2. Personen ohne Abschluss der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule bzw. mit negativem Abschluss einer dieser Schulen.

  3. Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes.

  4. Personen, von denen auf Grund des Ergebnisses einer vom AMS oder Sozialministeriumsservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen der Abschluss eines Lehrvertrages nicht möglich ist.

Diese Ausbildungen helfen bei der besseren Eingliederung in das Berufsleben. Bei der verlängerten Lehre haben Jugendliche mehr Zeit für eine Lehrausbildung, bei der Teilqualifikation werden die Ausbildungsinhalte eines Lehrberufs nach den Fähigkeiten der Jugendlichen auf bestimmte Bereiche eingeschränkt und allenfalls um andere Fertigkeiten und Kenntnisse ergänzt. 

Berufsausbildungsassistenz und Arbeitsassistenz für Jugendliche mit Behinderungen

Berufsausbildungsassistent:innen begleiten und unterstützen benachteiligte Personen mit Vermittlungshindernissen während der Ausbildung im Rahmen von Lehrverhältnissen mit verlängerter Lehrzeit oder Ausbildungsverhältnissen mit Teilqualifikation im Betrieb (in der Ausbildungseinrichtung) und in der Berufsschule.

In einigen Bundesländern gibt es außerdem für Jugendliche, die von Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt betroffen sind, eigene Einrichtungen für Jugend-Arbeitsassistenz. 

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

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