Medizinische Fachassistenz

Das Berufsbild der medizinischen Fachassistenz kann sich entweder aus drei verschiedenen Assistenzberufen oder mindestens einem beliebigen Assistenzberuf in Kombination mit der Ausbildung zur Pflegeassistenz oder der Ausbildung zum medizinischen Masseur zusammensetzen.

Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz

Die Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz umfasst die erfolgreiche Absolvierung der gewählten Ausbildungen, sowie die Erstellung einer Fachbereichsarbeit.

Ausbildungen, die zur medizinischen Fachassistenz führen, sind mindestens drei Ausbildungen in gewählten Assistenzberufen, oder eine Ausbildung in der Pflegeassistenz, oder als medizinische/r Masseur/in sowie eine Ausbildung in einem gewählten Assistenzberuf.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz beträgt mindestens 2500 Stunden.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschlussprüfung gem. Pflichtschulabschlussprüfungs-Gesetz.
  • Gesundheitliche Eignung
  • Nachweis der Vertrauenswürdigkeit
  • Bei einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Ordinationsassistenz das Vorliegen eines Dienstverhältnisses und die Einverständniserklärung des Dienstgebers
  • Personen, die eine berufliche Erstausbildung absolvieren, sollen grundsätzlich eine Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz absolvieren.

Berufsbezeichnung

„Diplomierter medizinischer Fachassistent (MFA)“/„Diplomierte medizinische Fachassistentin (MFA)“

Ausbildungsstätten 

Schule am AZW, Innrain 98, 6020 Innsbruck,
Tel.-Nr. 0512/5322 304,
Leitung Fr. Dr. E. Kalchschmid,
Homepage: www.azw.ac.at 

Ausbildungskosten

Die SchülerInnen erhalten ein monatliches Taschengeld und sind unfall-, kranken- und pensionsversichert.

Mögliche Förderungen für die Med. Fachassistenz:

  • Fachkräftestipendium
    Zuständige Stelle und nähere Informationen
    regionale AMS Stelle
    www.ams.at

  • Sonderprogramm Fachkräfteförderung vom Land Tirol
    Förderung für Kosten für Ausbildungen, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird.
    https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/fachkraeftefoerderung/

  • Bildungskarenz
    Für Berufstätige, die sich zum Zwecke einer Ausbildung eine berufliche Auszeit nehmen möchten.
    Zuständige Stelle und nähere Informationen
    Regionale AMS Geschäftsstelle

  • Staatliche Schulbeihilfe
    Zuständige Stelle und nähere Informationen
    Land Tirol, Abt. Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/508-DW 2548

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1645

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

E-Mail:

gup@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

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