Medizinische Fachassistenz
Das Berufsbild der medizinischen Fachassistenz kann sich entweder aus drei verschiedenen Assistenzberufen oder mindestens einem beliebigen Assistenzberuf in Kombination mit der Ausbildung zur Pflegeassistenz oder der Ausbildung zum medizinischen Masseur zusammensetzen.
Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz
Die Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz umfasst die erfolgreiche Absolvierung der gewählten Ausbildungen, sowie die Erstellung einer Fachbereichsarbeit.
Ausbildungen, die zur medizinischen Fachassistenz führen, sind mindestens drei Ausbildungen in gewählten Assistenzberufen, oder eine Ausbildung in der Pflegeassistenz, oder als medizinische/r Masseur/in sowie eine Ausbildung in einem gewählten Assistenzberuf.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz beträgt mindestens 2500 Stunden.
Ausbildungsvoraussetzungen
- Erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschlussprüfung gem. Pflichtschulabschlussprüfungs-Gesetz.
- Gesundheitliche Eignung
- Nachweis der Vertrauenswürdigkeit
- Bei einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Ordinationsassistenz das Vorliegen eines Dienstverhältnisses und die Einverständniserklärung des Dienstgebers
- Personen, die eine berufliche Erstausbildung absolvieren, sollen grundsätzlich eine Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz absolvieren.
Berufsbezeichnung
„Diplomierter medizinischer Fachassistent (MFA)“/„Diplomierte medizinische Fachassistentin (MFA)“
Ausbildungsstätten
Schule am AZW, Innrain 98, 6020 Innsbruck,
Tel.-Nr. 0512/5322 304,
Leitung Fr. Dr. E. Kalchschmid,
Homepage: www.azw.ac.at
Ausbildungskosten
Die SchülerInnen erhalten ein monatliches Taschengeld und sind unfall-, kranken- und pensionsversichert.
Mögliche Förderungen für die Med. Fachassistenz:
- Fachkräftestipendium
Zuständige Stelle und nähere Informationen
regionale AMS Stelle
www.ams.at
- Sonderprogramm Fachkräfteförderung vom Land Tirol
Förderung für Kosten für Ausbildungen, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird.
https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/fachkraeftefoerderung/ - Bildungskarenz
Für Berufstätige, die sich zum Zwecke einer Ausbildung eine berufliche Auszeit nehmen möchten.
Zuständige Stelle und nähere Informationen
Regionale AMS Geschäftsstelle
- Staatliche Schulbeihilfe
Zuständige Stelle und nähere Informationen
Land Tirol, Abt. Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/508-DW 2548
Kontakt
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Persönliche Anliegen
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