Zumutbarkeit
Sie müssen eine Stelle vom AMS nur annehmen, wenn sie „objektiv zumutbar“ ist. Arbeitsweg, Bezahlung, Kurse usw. – was gilt als angemessen, was nicht?
Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie sich von einigen Gebühren befreien lassen können oder Anspruch auf einen Sozialtarif haben. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt.
Tipp
Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können Sie bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend machen (außergewöhnliche Belastungen, 24-Stunden-Betreuung, Mietaufwand). Weitere Details finden Sie hier unter "Abzugsfähige Ausgaben" zum ORF-Beitrag.
Erfüllen Sie die oben aufgezählten allgemeinen Voraussetzungen, können Sie von der ORF-Gebühr befreit werden. Sie finden den Antrag dafür hier!
Sie erfüllen die oben aufgezählten allgemeinen Voraussetzungen. Und Sie verwenden das Telefon nicht für geschäftlich Zwecke, dann können Sie den Zuschuss zum Fernsprechentgelt beantragen. Details dazu finden Sie hier!
Den richtigen Antrag, um den Zuschuss zu beantragen, finden Sie hier!
Festnetz:
Handy:
Achtung!
Die Antragstellung ist nur im eigenen Namen möglich, nicht für Dritte!
Sie können bei der GIS eine Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten (ehemals Ökostromförderkosten) und dem Grüngas-Förderbeitrag beantragen. Es gelten die gleichen allgemeinen Anforderungen wie für andere Befreiungen der GIS (unabhängig davon ob Sie über einen Fernseh- bzw. Telefonanschluss verfügen).
Tipp
Weitere Infos und das entsprechende Formular finden Sie hier. Zum einfachen und unverbindlichen Rechner der GIS kommen Sie unter https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner.
Seit 2022 können Sie bei der ORF Beitrags Service GmbH (OBS) auch eine Deckelung des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Pauschale beantragen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unabhängig davon, ob sie arbeitslos sind. Die Deckelung beträgt 75€ pro Jahr, das bedeutet, Sie müssen nicht mehr als diese 75€ bezahlen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Genauere Informationen finden Sie dazu auf der Website des ORF Beitrags Service.
Sie können von Rezeptgebühr, Service-Entgelt für die e-card, Spitalskostenbeitrag und Selbstbehalt bei Heilbehelfen befreit werden.
In manchen Fällen erhalten Sie die Gebührenbefreiung ohne Antragstellung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten haben, Zivildiener oder Asylwerbende in Bundesbetreuung sind, wenn Sie die Ausgleichszulage zu einer Pension, eine Waisenrente oder Mindestsicherung beziehen.
Sind Sie sozial schutzbedürftig, erhalten Sie die Gebührenbefreiung auf Antrag. Den Antrag können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen Nettoeinkünfte einen bestimmten Betrag – meist in der Höhe der Ausgleichszulage – nicht übersteigen. Wenn Ihnen in Folge von Krankheit oder Gebrechen überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen, werden Sie von den Rezeptgebühren befreit, wenn Ihr Einkommen 115 % der Ausgleichszulage nicht übersteigt.
Tipp
Den Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger, bei unselbständig oder nicht Erwerbstätigen ist das meist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
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Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
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