Gebührenbefreiungen bei geringem Einkommen

Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie sich von einigen Gebühren befreien lassen können oder Anspruch auf einen Sozialtarif haben. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt. 

Allgemeine Voraussetzungen (ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas)

  • Sie müssen volljährig sein, d.h. 18 Jahre
     
  • Die Adresse, für die Sie die Befreiung beantragen, muss Ihr Hauptwohnsitz sein.

  • Sie dürfen nicht vorgeschoben sein, damit eine andere Person die Befreiung erhält.

  • Sie müssen anspruchsberechtigt sein, weil Sie z. B. arbeitslos oder gehörlos sind; eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld haben; Lehrling (volljährig) sind; eine Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln haben (z. B. Grundversorgung, Rezeptgebührenbefreiung, Zivildienstleistende); Mindestsicherung, Pension, Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfe beziehen.

  • lhr Haushaltsnettoeinkommen darf maximal € 1.364,12 (für eine Person) bzw. € 2.152,03 (für zwei Personen) zuzüglich € 210,48für jede weitere Person, betragen. (Richtsätze für 2024)

Tipp

Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können Sie bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend machen (außergewöhnliche Belastungen, 24-Stunden-Betreuung, Mietaufwand). Weitere Details finden Sie hier unter "Abzugsfähige Ausgaben" zum ORF-Beitrag.

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Befreiung von der ORF-Gebühr

Erfüllen Sie die oben aufgezählten allgemeinen Voraussetzungen, können Sie von der ORF-Gebühr befreit werden. Sie finden den Antrag dafür hier!

Zuschuss zum Fernsprechentgelt

Sie erfüllen die oben aufgezählten allgemeinen Voraussetzungen. Und Sie verwenden das Telefon nicht für geschäftlich Zwecke, dann können Sie den Zuschuss zum Fernsprechentgelt beantragen. Details dazu finden Sie hier!

Den richtigen Antrag, um den Zuschuss zu beantragen, finden Sie hier!

Der Zuschuss kann nur bei folgenden Telefonanbietern eingelöst werden:

Festnetz:

  • 41 Telekom
  • AICALL
  • COSYS DATA
  • fonira Telekom
  • Kabel W-Amstetten

Handy:

  • A1 Telekom: fürA1 Handytarife, Bfree Social, bob Sozialzuschuss
  • Drei: für den Tarif Sozial
  • HELP mobile: für HELP GIS befreit
  • HoT: für HoT fix sozial
  • T-Mobile (Magenta) für den Tarif Klax sozial
  • Spusu, Mass Response: für spusu GIS befreit

Achtung!

Die Antragstellung ist nur im eigenen Namen möglich, nicht für Dritte!

Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeitrag und -pauschale sowie vom Grüngas-Förderbeitrag 

Sie können bei der GIS eine Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten (ehemals Ökostromförderkosten) und dem Grüngas-Förderbeitrag beantragen. Es gelten die gleichen allgemeinen Anforderungen wie für andere Befreiungen der GIS (unabhängig davon ob Sie über einen Fernseh- bzw. Telefonanschluss verfügen).

Tipp

Weitere Infos und das entsprechende Formular finden Sie hier. Zum einfachen und unverbindlichen Rechner der GIS kommen Sie unter https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner.

Kostendeckelung Erneuerbaren-Förderbeitrag und -pauschale für einkommensschwache Haushalte

Seit 2022 können Sie bei der ORF Beitrags Service GmbH (OBS) auch eine Deckelung des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Pauschale beantragen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unabhängig davon, ob sie arbeitslos sind. Die Deckelung beträgt 75€ pro Jahr, das bedeutet, Sie müssen nicht mehr als diese 75€ bezahlen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Genauere Informationen finden Sie dazu auf der Website des ORF Beitrags Service.

Befreiung von Rezeptgebühr, Spitalskosten etc.

Sie können von Rezeptgebühr, Service-Entgelt für die e-card, Spitalskostenbeitrag und Selbstbehalt bei Heilbehelfen befreit werden.

In manchen Fällen erhalten Sie die Gebührenbefreiung ohne Antragstellung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten haben, Zivildiener oder Asylwerbende in Bundesbetreuung sind, wenn Sie die Ausgleichszulage zu einer Pension, eine Waisenrente oder Mindestsicherung beziehen.

Sind Sie sozial schutzbedürftig, erhalten Sie die Gebührenbefreiung auf Antrag. Den Antrag können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen Nettoeinkünfte einen bestimmten Betrag – meist in der Höhe der Ausgleichszulage – nicht übersteigen. Wenn Ihnen in Folge von Krankheit oder Gebrechen überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen, werden Sie von den Rezeptgebühren befreit, wenn Ihr Einkommen 115 % der Ausgleichszulage nicht übersteigt.

Tipp

Den Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger, bei unselbständig oder nicht Erwerbstätigen ist das meist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). 

 

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

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