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Gesetzliche Grundlagen

Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz sind ein Muss. 
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen dafür. 

Arbeits­unfall als Arbeitnehmer/-in

Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und in manchen privaten Situationen gelten als Arbeits­unfall. Melden Sie diese unverzüglich dem Arbeitgeber!

Arbeitsmittel

„Arbeitsmittel“ ist ein Sammelbegriff für Maschinen, Werkzeuge usw., die ArbeitnehmerInnen benutzen sollen. Sie müssen geprüft und gewartet werden!

Arbeitsplatz - Evaluierung

Arbeitgeber sind dem Schutz ihrer Beschäftigten verpflichtet: Um Unfällen vorzubeugen, müssen Gefahren am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden.

Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Die wichtigsten Merkmale: Was sind die Unterschiede zwischen einer Arbeitsstätte, einem ständigen Arbeitsplatz und einem Arbeits- oder Betriebsraum?

Berufskrankheiten

Wenn die Gesundheit durch die berufliche Tätigkeit geschädigt wird: Alles über die gesetzlichen Grundlagen und den Nachweis einer Berufskrankheit.

Funk­tionen im Betrieb

Arbeitgeber müssen durch organi­satorische Maßnahmen für Ihre Sicher­heit sorgen.

Ge­fahr­en­ver­hüt­ung

Ergibt die Arbeitsplatz-Evaluierung Ge­fährdungen oder Belastungen, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, sie zu minimieren oder völlig auszu­schalten.

SVP - Sicherheits­vertrauens­personen

Sicherheitsvertrauens­personen beraten Arbeitnehmer in Sicherheits- und Gesundheitsfragen & achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Un­ter­wei­sung

Unfälle vermeiden: Die Unterweisung informiert über die richtige Bedienung von Geräten, Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und Schutzausrüstung.

Ziele des Arbeitnehmer­Innen­schutzes

Nicht erst dann handeln, wenn die Erkrankung schon vorhanden oder der Unfall schon passiert ist: Der Gesetzgeber verlangt Maßnahmen zur Prävention.

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.