Mit der Clownnase in die Firma?
Darf ich, muss ich im Fasching kostümiert arbeiten? Ist die Faschingsfeier ein Pflichttermin? Ein bisschen Arbeitsrecht im Konfettiregen.
Ein Minirock mit einem bauchfreien Leiberl? Die Verkäuferin im flippigen Teenie-Shop wird wegen ihres sommerlichen Stylings eher keinen Ärger mit dem Chef oder der Chefin kriegen. An der Supermarktkassa ist legeres Outfit vielleicht weniger gern gesehen. Und insbesondere in Banken, Versicherungen und Kanzleien ist auch an Hundstagen förmlichere Kleidung gefragt.
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen betrieblichen Bekleidungsregeln und Vorschriften bzw. Maßnahmen des Arbeitnehmer:innenschutzes. Die Kleidung ist - auch nach der Rechtssprechung - dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes anzupassen. Bestehende Bekleidungsvorschriften müssen daher auch bei Hitze eingehalten werden. Auch eine sonst übliche Dienstuniform ist bei Hitze zu tragen.
Sie wollen Sakko und Krawatte abstreifen? Selbst dort, wo es Bekleidungsvorschriften gibt, können diese in Absprache mit der Chefin oder dem Chef gelockert werden. Bei großer Hitze werden dafür auch Kund:innen Verständnis haben.
Gibt es Vorschriften, dass Schutzkleidung zu tragen ist, müssen Helme, Arbeitsschuhe, Schutzmasken etc. trotz hochsommerlicher Temperaturen getragen werden.
Gerade beim Arbeiten im Freien ist es wichtig, auf die richtige Bekleidung zu achten. Tragen Sie luftdurchlässige UV-sichere Kleidung. Schlüpfen Sie in weites Gewand in hellen Farben und gerade bei körperlicher Anstrengung sollte Ihre ganze Kleidung aus Schweiß aufsaugendem Material bestehen. Und vergessen Sie nicht auf eine Kopfbedeckung, die eine gute Durchlüftung gewährleistet!
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