Wenn es vor Gericht geht

Alle ArbeitnehmerInnen sollte am Ende des Kalendermonats eine Lohnabrechnung erhalten. Wenn Stunden, Überstunden, Zuschläge und Zulagen fehlen oder der Lohn ganz oder teilweise fehlt, sollten Sie sich an den Chef oder die Chefin wenden. Suchen Sie zunächst das Gespräch. Wenn es einen Betriebsrat oder eine Betriebsrätin gibt, ziehen Sie ihn oder sie bei.

Achten Sie auf Fristen

Wenn Verhandeln nicht mehr reicht, sollten Sie die fehlenden Ansprüche schriftlich geltend machen. Achtung hier müssen Sie Fristen einhalten, die oft nur 3 Monate betragen. Sonst verlieren Sie bares Geld. Sie finden diese Fristen in dem für Sie geltenden Kollektivvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag.

Viele ArbeitnehmerInnen wagen keine Auseinandersetzung um unbezahlte Überstunden, weil sie Angst haben, ihre Arbeit zu verlieren. Wenn die Fristen versäumt werden, bedeutet das oft, dass viele Monate lang gratis Überstunden gemacht wurden. Auch wenn ein Arbeitsverhältnis beendet ist, gelten diese Verfalls-Fristen. Also prüfen Sie genau, ob alles bezahlt wurde.

Suchen Sie Unterstützung

Betriebsräte, die Gewerkschaften oder auch die AK beraten ArbeitnehmerInnen und nehmen im Namen der Betroffenen mit dem Arbeitgeber Kontakt auf, per Brief oder per Telefon. Wenn auch das nichts hilft, ist eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einzubringen, um zu seinem Recht zu kommen.

Wer klagt, muss beweisen, was ihm zugestoßen ist. Wenn Sie merken, dass etwas schief läuft: Sichern Sie vorsorglich Beweise, wie etwa Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnabrechnungen, Kündigungsschreiben, Forderungsschreiben, Gedächtnisprotokolle, ein Mobbing-Tagebuch. Aber auch Zeugenaussagen von KollegInnen oder KundInnen können Beweismittel sein. Achten Sie darauf, dass dabei auch Namen und Adressen der Zeugen aufgeschrieben werden, damit die Zeugen vom Gericht geladen werden können.

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