Privatsphäre am Arbeitsplatz
Kinderwunsch, Krankheiten, Vorstrafen: Was muss ich dem Chef über mich preisgeben? Welche Fragen sind verboten? Darf er mich überwachen?
Alle ArbeitnehmerInnen sollte am Ende des Kalendermonats eine Lohnabrechnung erhalten. Wenn Stunden, Überstunden, Zuschläge und Zulagen fehlen oder der Lohn ganz oder teilweise fehlt, sollten Sie sich an den Chef oder die Chefin wenden. Suchen Sie zunächst das Gespräch. Wenn es einen Betriebsrat oder eine Betriebsrätin gibt, ziehen Sie ihn oder sie bei.
Wenn Verhandeln nicht mehr reicht, sollten Sie die fehlenden Ansprüche schriftlich geltend machen. Achtung hier müssen Sie Fristen einhalten, die oft nur 3 Monate betragen. Sonst verlieren Sie bares Geld. Sie finden diese Fristen in dem für Sie geltenden Kollektivvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag.
Viele ArbeitnehmerInnen wagen keine Auseinandersetzung um unbezahlte Überstunden, weil sie Angst haben, ihre Arbeit zu verlieren. Wenn die Fristen versäumt werden, bedeutet das oft, dass viele Monate lang gratis Überstunden gemacht wurden. Auch wenn ein Arbeitsverhältnis beendet ist, gelten diese Verfalls-Fristen. Also prüfen Sie genau, ob alles bezahlt wurde.
Betriebsräte, die Gewerkschaften oder auch die AK beraten ArbeitnehmerInnen und nehmen im Namen der Betroffenen mit dem Arbeitgeber Kontakt auf, per Brief oder per Telefon. Wenn auch das nichts hilft, ist eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einzubringen, um zu seinem Recht zu kommen.
Wer klagt, muss beweisen, was ihm zugestoßen ist. Wenn Sie merken, dass etwas schief läuft: Sichern Sie vorsorglich Beweise, wie etwa Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnabrechnungen, Kündigungsschreiben, Forderungsschreiben, Gedächtnisprotokolle, ein Mobbing-Tagebuch. Aber auch Zeugenaussagen von KollegInnen oder KundInnen können Beweismittel sein. Achten Sie darauf, dass dabei auch Namen und Adressen der Zeugen aufgeschrieben werden, damit die Zeugen vom Gericht geladen werden können.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
© 2024 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22