Arbeitsrecht: Das gilt im Krankheitsfall!
Egal ob Pflegefreistellung, Meldepflicht oder Entgeltfortzahlung bei Krankenstand oder krank im Urlaub: Die Experten der AK Tirol sagen, was gilt!
Wer krank wird, muss von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weiterhin Entgelt bekommen. Entgelt ist nicht nur Lohn und Gehalt. Auch regelmäßige Überstunden oder Zulagen, im Durchschnitt gerechnet, gehören dazu.
Zunächst muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin das Entgelt voll zahlen, später zur Hälfte. Während der halben Entgeltfortzahlung erhalten Sie zusätzlich das halbe Krankengeld von der Krankenversicherung (meist ÖGK). Endet die halbe Entgeltfortzahlung aus dem Arbeitsverhältnis, bekommen Sie das volle Krankengeld von der ÖGK.
Achtung!
Das Krankengeld müssen Sie bei der ÖGK beantragen, Sie bekommen es nicht automatisch!Achtung
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis karenzieren, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Wir empfehlen Ihnen jedenfalls bevor Sie eine Karenzierungsvereinbarung unterschreiben, Kontakt mit Ihrer Arbeiterkammer aufzunehmen!
Wie lange Sie von Ihrem Arbeitgeber:in im Krankenstand Entgelt bekommen, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab und ist für Arbeiter:innen und Angestellte weitgehend gleich geregelt.
Arbeitgeber:innen müssen für folgende Zeiträume pro Arbeitsjahr das Entgelt weiterzahlen:
Dauer des Arbeitsverhältnisses: | Volles Entgelt | Halbes Entgelt |
---|---|---|
Im ersten Jahr | 6 Wochen | 4 Wochen |
Vom 2. bis 15. Jahr | 8 Wochen | 4 Wochen |
Vom 16. bis 25. Jahr | 10 Wochen | 4 Wochen |
Ab dem 26. Jahr | 12 Wochen | 4 Wochen |
Das Arbeitsjahr beginnt immer mit dem Eintrittsdatum. Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt werden.
Zusätzlich haben Arbeitnehmer:innen pro Arbeitsunfall Anspruch auf je 8 Wochen (bzw.10 Wochen nach 15 Arbeitsjahren) volle Entgeltfortzahlung innerhalb eines Arbeitsjahres (oder Kalenderjahres). Einem Arbeitnehmer, der einen zweiten Arbeitsunfall erleidet, steht also ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der gesetzlichen Höchstdauer zu, unabhängig davon, ob er im selben Arbeitsjahr bereits Entgeltfortzahlung auf Grund eines Arbeitsunfalls bezogen hat.
Arbeitnehmer:innen dürfen während des Krankenstands finanziell nicht schlechter gestellt werden. Sie müssen jene Bezahlung erhalten, die sie bekommen hätten, wenn die Krankheit nicht eingetreten wäre (= Ausfallsprinzip).
Achtung!
Wenn Ihr Entgelt von Monat zu Monat unterschiedlich ist, steht Ihnen eine Entgeltfortzahlung in der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen zu. Dabei sind auch Überstunden, Prämien, Provisionen oder Akkordlöhne einzurechnen, nicht jedoch Diäten oder sonstige Aufwandsersätze.
Wenn Ihr Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ausgeschöpft ist, springt die Gesundheitskasse ein und Sie erhalten Krankengeld. Bekommen Sie nur mehr die Hälfte des Entgelts von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin, zahlt die Gesundheitskasse das halbe Krankengeld. Wenn Sie kein Entgelt mehr bekommen, erhalten Sie das volle Krankengeld.
Freie Dienstnehmer:innen haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und erhalten ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld vom Krankenversicherungsträger. Auch Arbeitslose erhalten ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Gesundheitskasse, und zwar in Höhe der AMS-Leistung.
Tipp: Antrag nicht vergessen!
Krankengeld gibt es nicht automatisch, weder das volle noch das halbe. Sie müssen es bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragen. Der Antrag kann formlos erfolgen, zum Beispiel persönlich in einer Kundenservicestelle, per Post oder per E‑Mail. Ein Antragsformular gibt es hier für nicht.
Die Österreichische Gesundheitskasse benötigt folgende Unterlagen für die Auszahlung des Krankengeldes:
Die Höhe des Krankengeldes hängt davon ab, wieviel Entgelt Sie sonst bekommen:
Geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung nach § 19a ASVG erhalten Krankengeld in Höhe von € 6,21 täglich (€ 186,20 monatlich).
Das Krankengeld wird von der Gebietskrankenkasse nur vorläufig besteuert. Dabei werden 30 Euro täglich steuerfrei belassen und vom übersteigenden Betrag 20 Prozent Steuer einbehalten.
Wer Krankengeld bezieht, muss verpflichtend eine Arbeitnehmer:innenveranlagung machen. Das Krankengeld wird dann regulär gemeinsam mit anderen Einkünften versteuert. Wurde zu wenig Steuer vom Krankengeld einbehalten, kommt es zu einer Steuernachforderung durch das Finanzamt.
Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie bereits mit den anderen Einkünften über der Steuergrenze von 12.756 Euro (bis 2022: 12.000 Euro) sind, etwa weil Sie noch einen Teil des Jahres Ihren Gehalt oder Ihr Lohn von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber erhalten haben.
Auch bei langen Krankenständen - wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht - gibt es den vollen Urlaubsanspruch. Ist also jemand zwei Jahre krank, entsteht trotzdem in beiden Jahren der volle Urlaubsanspruch.
Keinen Anspruch auf Krankengeld haben
Achtung!
Krankengeld gibt es z.B. auch dann nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Trunkenheit, Suchtgiftmissbrauch, Selbstbeschädigung oder eine schuldhafte Beteiligung an einem Raufhandel entstanden ist.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
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Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
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