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Arbeit und Behinderung

Rechte, Förderungen und
Unter­stützung

Blinde junge Frau - Gehört Sie zu den "begünstigten behinderten Menschen"?

Be­günstigte be­hinderte Men­schen

Der „Begünstigtenstatus“ birgt für behinderte ArbeitnehmerInnen Vorteile. Erfahren Sie, wie Sie den Status erhalten und was er Ihnen bringt!

Behinderten­vertrauens­person

Eine Behinderten­vertrauens­person soll im Betrieb die Interessen der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung vertreten. Was sind Aufgaben und Rechte?

Mann im Rollstuhl

Beschäftigungspflicht

Unternehmen ab 25 MitarbeiterInnen sind verpflichtet, behinderte ArbeitnehmerInnen einzustellen. Erfüllen sie ihre Pflicht nicht, müssen sie zahlen.

Blinder Mann wird über die Straße geführt

Diskriminierung verboten!

Die Benachteiligung von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung ist gesetzlich verboten. Doch wie wehrt man sich, wenn Arbeitgeber sich nicht daran halten?

Junge Frau im Rollstuhl wird in ihrer Arbeit unterstützt

Förder­ungen

Für behinderte ArbeitnehmerInnen und Betriebe, die sie einstellen: Ein Überblick über mögliche Förderungen wie Assistenzen, Entgeltbeihilfe und Co.

Rollstuhlfahrerin vor Lifttür

Integrative Betriebe

Sie beschäftigen Menschen mit schwerer Behinderung und helfen ihnen am Arbeitsmarkt: Wichtige Infos zur Aufnahme und Arbeit in Integrativen Betrieben.

Kündigungsschutz

Behinderte ArbeitnehmerInnen sind durch einen strengen Kündigungsschutz abgesichert. Alle Infos über Ihre Rechte, wichtige Fristen und Ausnahmeregeln.

Junger Mann im Rollstuhl bei der Arbeit

Unterstützung für Jugendliche

Coaching, Lehrstellenförderung, Berufsausbildungsassistenz: Diese Förderungen helfen Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten / Behinderung in den Beruf

Ver­längerte Lehrzeit oder Teil­qua­li­fi­zier­ung

Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung können einen Lehrabschluss unter besonderen Bedingungen machen.

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.