Arbeits­stoffe: Warum gibt es in Öster­reich keine "risiko­basierten Grenz­werte" nach dem Vor­bild Deutsch­lands? 

Zur Beurteilung der Konzentration eines Arbeitsstoffes am Arbeitsplatz werden in Österreich derzeit der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) sowie der TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) herangezogen. Sie sind in der Grenzwerteverordnung 2021 festgelegt und müssen im Punkt 8 des Sicherheitsdatenblattes angeführt sein.

MAK-Wert oder "maxi­male Arbeits­platz­-Kon­zen­tration"

Der MAK-Wert ist gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ein Mittelwert in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes in der Luft angibt.

Dieser Wert ist so bemessen, dass er nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, auch bei wiederholter und langfristiger Exposition, im allgemeinen die Gesundheit von Beschäftigten nicht beeinträchtigen kann (ASchG § 45 Abs. 1).

TRK-Wert oder "tech­nische Richt­konzen­tration" 

Die TRK beschreibt den Mittelwert eines Stoffes in der Luft in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Es dient als Anhaltspunkt für das Ausmaß der zu treffenden Schutzmaßnahmen und der messtechnischen Überwachung.

TRK-Werte werden für jene Stoffe festgesetzt (etwa krebserzeugende Arbeitsstoffe), für welche keine toxikologisch-arbeitsmedizinischen MAK-Grenzwerte aufgestellt werden können. 

Diese Stoffe sind also in jeder Konzentration schädlich für die Gesundheit.

Fürsorge­pflicht des Arbeit­gebers

Wenn Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit Stoffen ausgesetzt sind, für die ein Grenzwert festgelegt ist, muss der Arbeitgeber besondere Maßnahmen treffen: Über ein Bewertungsverfahren muss festgestellt werden, ob eine Grenzwertüberschreitung möglich ist oder nicht. Kann diese nicht definitiv ausgeschlossen werden, sind entsprechende Messungen zu veranlassen.

Österreichisches System ist ver­altet

Sowohl bei MAK-Werten als auch bei TRK-Werten gilt ein Minimierungsgebot. Diesem kommt insbesondere bei den TRK-Werten eine besondere Bedeutung zu.

Das System der Bewertung krebserregender Stoffe ist veraltet. Manche Werte sind bereits deutlich über 20 Jahre alt: Die Grenzwerte sind unter Umständen viel zu hoch und manche gefährdende Stoffe sind gar nicht erfasst. Das Risiko für Arbeitnehmer:innen an Krebs zu erkranken, ist trotz Unterschreitung der Grenzwerte zu hoch.

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Risiko­basierte Grenz­werte wie in Deutsch­land sinn­voll

AK Forderung

  • Die Arbeiterkammer fordert "risikobasierte Grenzwerte", wie es sie beispielsweise in Deutschland gibt. Durch risikobasierte Grenzwerte ist eine zeitgemäße Gefahrenbeurteilung möglich.

  • Diese Darstellung macht klar, dass immer ein Restrisiko für eine Krebserkrankung besteht und bewertet dieses. Statt des Belastungswerts wird die Wahrscheinlichkeit angegeben, mit der Arbeiter:innen bei über täglich 8 Stunden und 40 Jahre Dauerbelastung, an Krebs erkranken können.

    Beispiel: 1:250 - bedeutet etwa, dass wahrscheinlich eine von 250 Personen, die 40 Jahre diesem Stoff ausgesetzt ist, an Krebs erkranken wird.

  • Wie hoch dieser maximale Risikowert sein darf und ab wann das Arbeiten nicht mehr zumutbar ist, muss ausgehandelt werden. Dabei müssen Gewerkschaften und Interessenvertretungen aktiv eingebunden sein. Je aktueller und eingeschränkter der Risikowert, desto sicherer sind die Arbeitsplätze der Beschäftigten.

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