Kranker Mann liegt im Bett
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Kündigung im Krankenstand: AK erkämpft 2000 Euro für Betroffenen

Peter M. passierte, was jeden treffen kann. Der Berufsfahrer aus dem Bezirk Imst wurde Anfang November krank. Als er zehn Tage später noch immer krankgeschrieben war, machte der Arbeitgeber kurzen Prozess: Er sprach ihm am Telefon die Kündigung aus und meldete Peter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist mit 25. November ab. So dramatisch das klingt, leider ist es rechtens. „Deshalb verlangt die AK, dass eine Kündigung im Krankenstand nicht mehr möglich sein soll“, betont AK Präsident Erwin Zangerl.

2.000 Euro erkämpft

Doch was dann geschah, widersprach sämtlichen Bestimmungen: Bis Jänner 2019 hatte Peter, der noch immer krank geschrieben war, nie die Endabrechnung erhalten. Also fragte er mit seiner November-Abrechnung in der AK Imst nach. Dabei zeigte sich, dass ihm der Arbeitgeber ab der Abmeldung mit 25. November kein Krankenentgelt mehr bezahlt hatte, obwohl es insgesamt sechs Wochen zu 100 % und  4 Wochen zu 50 % zusteht – selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Auch anteilsmäßige Sonderzahlungen und nicht konsumierten Urlaub hatte der Chef nicht berücksichtigt.

Die Imster AK Experten intervenierten, und Peter M. erhielt eine korrekte Abrechnung samt Nachzahlung von rund 2.000 Euro, die er sonst nie bekommen hätte.