Können Sie als Arbeitslose*r auf Urlaub fahren?

Sie können grundsätzlich auf Urlaub fahren. Urlaube müssen dem AMS gemeldet werden.

Beim Inlandsurlaub erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld. Beim Auslandsurlaub wird die Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen.

Auch bei einem Inlandsurlaub sind vorgeschriebene Kontrolltermine zu beachten, weil recht­lich nicht das persönliche Urlaubsinteresse, sondern das öffentliche Interesse an der Ver­mittlung des Arbeitslosen Vorrang hat.

Nach dem Ende des Auslandsurlaubes müssen Sie sich unbedingt persönlich wieder beim AMS melden. Ansonsten kann das Geld vom AMS nicht angewiesen werden. Dauert die Unter­brech­ung allerdings mehr als 62 Tage, so ist es mit der bloßen Wiedermeldung nicht ge­tan. Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

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Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

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Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
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Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
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E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

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