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Pensionskonto mit Erstgutschrift
Während bisher erst bei Pensionsantritt die konkrete Pensionshöhe ermittelt wurde, steht mit dem Pensionskonto eine ständige, jährlich angepasste Information über die aktuelle Pensionshöhe zur Verfügung. Damit besteht Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der zu erwartenden Leistung. Das neue Pensionskonto gilt für alle ab 1955 Geborenen.
Seit Anfang Juni werden von den Pensionsversicherungsanstalten diese Kontomitteilungen verschickt. Darin finden sich zwei Zahlen. Die erste gibt darüber Auskunft, wie hoch die bisher erworbene monatliche Brutto-Pension sein würde. Dies unter der Voraussetzung, dass Sie bis zu Ihrem tatsächlichen Pensionsantrittsalter (Frauen 60. Lebensjahr, Männer 65. Lebensjahr) keine weiteren Pensionszeiten mehr erwerben. Achtung: Bei Inanspruchnahme einer Pension vor diesem Alter gelten Abschlagsregelungen und der ausgewiesene Betrag ist dementsprechend zu vermindern.
Es gilt: Je jünger der oder die Versicherte, desto geringer ist die Aussagekraft der Konto-Erstgutschrift. Je weiter man noch vom Pensionsalter entfernt ist, desto mehr wird die zu erwartende Pension auch noch anwachsen.
Die zweite Zahl zeigt die jährliche Brutto-Pension und entspricht daher dem Vierzehnfachen der ersten Zahl und ist die Kontoerstgutschrift, durch die bisher bestehende Ansprüche in das Konto übertragen wurden.
Bei Erwerb weiterer Versicherungszeiten können beide Zahlen nur größer werden, weil dadurch weitere Gutschriften (jährlich aufsummiert) dazukommen. So kann jeder, der weiter pensionsversichert ist, den Zuwachs mitverfolgen, da im nächsten Jahr eine weitere Kontomitteilung versendet wird.
Durch das Pensionskonto können keine zukünftigen Entwicklungen vorhergesehen werden, es garantiert aber, dass bestehende Ansprüche gesichert bleiben.
Je mehr sich jemand dem Pensionsalter nähert, umso realistischer und aussagekräftiger werden die am Konto befindlichen Zahlen sein.
Nutzen Sie den Pensionsrechner der AK, um Ihre künftige Pensionshöhe abzuschätzen. Er gilt für die Alterspension und die Korridorpension auf Basis der Kontogutschrift.
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