Regeln für Sai­sonar­bei­ter:innen

Was man unter Saisonarbeit versteht

Kühle Eisdiele oder schattiger Gastgarten: Wenn im Sommer die Freiluft-Tische wie Schwammerln aus dem Boden schießen, werden für die Zeit der Saison alljährlich befristete Arbeitsverhältnisse geschlossen.

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis vereinbaren Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, ein Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit also z.B. in der Sommersaison von 1. Mai bis 30. September. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet einfach durch Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer eigenen Beendigungserklärung bedarf.

Saisonniers können nicht gekündigt werden!

Grundsätzlich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis weder von dem:der Arbeitgeber:in noch von dem:der Arbeitnehmer:in einseitig gekündigt werden. Wird trotzdem eine Arbeitgeber:innenkündigung ausgesprochen, endet zwar das Arbeitsverhältnis, der:die Gekündigte hat aber Anspruch auf Schadenersatz bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragszeit.

Beispiel

Wenn beispielsweise der:die Arbeitgeber:in ein bis Ende September befristetes Arbeitsverhältnis schon im Juli kündigt, muss er trotzdem dem:der Arbeitnehmer:in das Entgelt bis Ende September – als sogenannte Kündigungsentschädigung - zahlen.

Umgekehrt muss auch der:die Saisonarbeiter:in bis zum Ende der vereinbarten Zeit arbeiten. Beendet der:die Saisonarbeiter:in unzulässigerweise das Arbeitsverhältnis während der Befristung, wird auch er dem:der Chef:in  gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn dem:der Chef:in durch diese vorzeitige Beendigung finanzielle Nachteile entstehen (zum Beispiel, wenn der:die Arbeitgeber:in als Ersatzkraft eine:n Leiharbeitnehmer:in beschäftigen muss und diese:r teurer kommt).

Achtung!

Eine Kündigung während der Befristung ist dann möglich, wenn sie zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart worden ist. Die Dauer der Befristung und die Möglichkeit der Kündigung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Was angemessen ist, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Einvernehmliche Lösung

Eine einvernehmliche Lösung ist jederzeit möglich. Dabei vereinbaren Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in gemeinsam, dass das befristete Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tag beendet wird. Dazu kann aber der:die Arbeitgeber:in den:die Arbeitnehmer:in nicht „zwingen“ und natürlich auch nicht umgekehrt. Die Zustimmung zu einer einvernehmlichen Lösung erfolgt immer freiwillig.

Was ist, wenn der:die Saisonarbeiter:in weiterarbeitet ...

Arbeitet der:die Saisonarbeiter:in nach Zeitablauf mit Zustimmung des Arbeitgebers:der Arbeitgeberin weiter und wird nichts zusätzlich vereinbart, so geht der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag über.

Newsletter

Mehr Infos gefällig?

Abonnieren Sie unseren AK Tirol Newsletter!

Musterbriefe & anträge

Hier finden Sie Musterbriefe und Anträge rund ums Thema "Arbeitsvertrag".

Links

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

Das könnte Sie auch interessieren

Als Pendler bekommt man unter Umständen Pendlerpauschale.

Dienstreise

Mittagessen, Kilometergeld und Co: Verrechnen Sie die Kosten einer Dienstreise! Welche Regelungen dabei gelten und was Sie vorher abklären sollten.

Bekommen Sie Unterstützung bei der Gartenarbeit, dann bezahlen Sie Ihre Helfer mit Dienstleistungsschecks!

Dienstleistungs-Scheck

Mit Dienstleistungsschecks sind stundenweise Hilfen in privaten Haushalten unfallversichert. Wofür Sie sie brauchen und wie Sie sie verwenden können.

Mann sucht Ordner

Arbeitsvertrag & Dienstzettel

Wie hat ein Arbeitsvertrag auszusehen? Gelten auch mündliche Verträge? Sind Änderungen erlaubt? Was tun, wenn Sie keinen Dienstzettel bekommen?