Rehabilitations- und Umschulungsgeld
Wenn Sie vorübergehend zu krank zum Arbeiten sind, helfen Ihnen die Österreichische Gesundheitskasse oder das AMS finanziell.
Sie sind nach 1954 geboren und haben erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben. In diesem Fall wird Ihre Pensionshöhe ausschließlich auf Basis des neuen Pensionskontorechts berechnet.
Und das geht so:
Sie sind nach 1954 geboren und haben Versicherungszeiten vor dem 1.1.2005:
Auch für Sie gilt das neue Pensionskontorecht. Sie haben jedoch zum Teil Pensionsansprüche nach alten Gesetzeslagen erworben. Diese wurden bis zum 31.12.2013 zusammengefasst und auf das Pensionskonto übertragen. Sie haben 2014 dafür die so genannte „Kontoerstgutschrift“ bekommen. Damit wurden alle bisher erworbenen Pensionsansprüche zusammengefasst und abgerechnet. Die „Erstgutschrift“ ist Ihr Startkapital am Pensionskonto, das jährlich folgendermaßen anwächst:
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