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Krankheit

Wie Sie im Krankheitsfall abgesichert sind: 
Alles rund um Krankenstand, Kur und 
beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung.

Alles zur E-Card

Wo gilt die E-Card, in welchen Ländern die Euro­päische Kranken­ver­sicher­ungs­karte? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich die Karte ver­loren habe?

Mutter hält krankes Kind © michaeljung/stock.adobe.com

Arbeitsrecht: Das gilt im Krankheitsfall!

Egal ob Pflegefreistellung, Meldepflicht oder Entgeltfortzahlung bei Krankenstand oder krank im Urlaub: Die Experten der AK Tirol sagen, was gilt!

Befreiung von der Rezeptgebühr

Krank sein kostet Geld – Sie zahlen für jedes in der Apotheke eingelöste Rezept eine Gebühr. In manchen Fällen gibt es aber Rezeptgebührenbefreiung.

Geld bei Krankheit

Im Krankenstand müssen Sie vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden. Doch wann springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein und was bedeutet das für Sie?

ID Austria

Die ID Austria ersetzt die bisherige Handy-Signatur. Damit haben Sie ganz einfach Einblick in Ihre Sozialversicherung und andere Verwaltungsservices.

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Kranken­stand

Welche Rechte und Pflichten haben ArbeitnehmerInnen im Krankenstand? Darf man im Krankenstand vor die Tür gehen? Schützt Krankenstand vor Kündigung?

Kuraufenthalt

Bei gesundheitlichen Beschwerden können Sie einen Kuraufenthalt beantragen. Infos zu Ansprüchen, Entgeltfortzahlung und möglichen Selbstbehalten.

Rezeptgebühren-Deckelung

Sobald Sie mehr als 2% ihres Jahres-Nettoeinkommens für Rezeptgebühren ausgeben, werden Sie von der Krankenkasse automatisch davon befreit.

Wieder­ein­stieg nach läng­er­er Krank­heit

Nach längerer Krank­heit wieder schritt­weise an den Ar­beits­platz zu­rück­kehr­en: Das geht mit der Wieder­ein­glieder­ungs­teil­zeit.

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Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.