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Sozialversicherungsrecht

Arbeitslosengeld, Bildungskarenz &
Beiträge - ein Überblick

Arbeitslosengeld für freie Dienstnehmer

Überschreiten Sie bestimmte Einkommensgrenzen, sind Sie arbeitslosenversichert. Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben – und in welcher Höhe.

Bildungskarenz für „Freie“

Auch freie DienstnehmerInnen bekommen in der Bildungskarenz Weiterbildungsgeld - unter den gleichen Voraussetzungen wie ArbeiterInnen und Angestellte.

Insolvenz-Entgelt für freie Dienstnehmer:innen

Wenn die Firma „krachen“ geht: Nicht nur Arbeiter:innen & Angestellte, sondern auch freie Dienstnehmer:innen sind mit dem Insolvenz-Entgelt geschützt.

Krankengeld für freie Dienstnehmer:innen

Wenn Freie er­krank­en, springt die Ver­sicher­ung mit Krank­en­geld ein. Alle Infos über Höhe, steuer­liche Kon­sequenz­en und die Pflicht­en des Ar­beit­gebers.

Sozial­ver­sicher­ungs­bei­träge für Freie

Bin ich ver­sichert? Wie hoch sind meine Bei­träge zur Sozial­ver­sicher­ung, wie viel zahlt der Ar­beit­geber? Auf welche Leist­ung­en habe ich An­spruch?

Wochen­geld für freie Dienst­nehmer­innen

Auch als Freie erhalten Sie Wochengeld für die vor­aus­sicht­lich letzten acht Wochen vor, so­wie für die ersten acht Wochen nach der Ent­bind­ung.

Kontakt

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Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
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