Krankengeld für freie Dienstnehmer:innen
Wenn Sie als freie:r Dienstnehmer:in erkranken, springt die Österreichische Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein.
Sie bekommen Krankengeld sowohl als selbstversicherte:r geringfügig Beschäftigte:r als auch als vollversicherte:r freie:r Dienstnehmer:in, und zwar ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Als geringfügig Beschäftige:r erhalten Sie einen Fixbetrag von 186,20 Euro pro Monat (Stand 2024), wenn Sie die begünstigte Selbstversicherung abgeschlossen haben (Kosten: 73,20 Euro pro Monat).
Wenn Sie vollversicherte:r freie Dienstnehmer:in sind, hängt die Höhe des Krankengeldes ab:
- vom beitragspflichtigen Entgelt, das Sie als Dienstnehmer:in in den letzten drei Monaten vor dem Ende des Entgeltanspruchs bekommen haben
- von der Dauer des Krankenstandes
Das heißt:
- vom 4. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit bekommen Sie 50% der Bemessungsgrundlage
- ab dem 43. Tag bekommen Sie 60% der Bemessungsgrundlage
Krankengeld und Steuer
Als freie:r Dienstnehmer:in bekommen Sie das Krankengeld brutto ausbezahlt. Sie müssen es jedoch als betriebliche Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben und im Nachhinein dafür die Einkommensteuer entrichten.
Pflichten der Arbeitgeber:innen im Krankheitsfall
Wenn Sie als freie:r Dienstnehmer:in erkranken, müssen Ihre Arbeitgeber:innen eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausstellen, auf der auch zu vermerken ist, ob ein Anspruch auf Sonderzahlungen vereinbart wurde oder nicht.
Wenn Sie noch keine Honorarnote ausgestellt haben, muss sich der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bei Ihnen erkundigen, wie viel Sie bekommen bzw. er muss schauen, ob im abgeschlossenen Vertrag der Entgeltanspruch festzustellen ist.
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