Pendlereuro

Seit 2013 haben alle, die Anspruch auf Pendlerpauschale haben, auch Anspruch auf den Pendlereuro.

Die Höhe des Pendlereuros ist von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte abhängig: Diese Distanz in Kilometer wird mit zwei multipliziert (für Hin- und Rückweg) und ergibt dadurch die Höhe des Pendlereuros.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer pendelt von zu Hause zur Arbeit 26 km, somit beträgt der Pendlereuro 52 Euro.

Im Gegensatz zum Pendlerpauschale ist der Pendlereuro ein Absetzbetrag: Das bedeutet, dass dieser Betrag weniger an Steuern gezahlt werden muss. Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt.

Wermutstropfen:

Wer keinen Anspruch auf Pendlerpauschale hat, hat auch keinen Anspruch auf den Pendlereuro.

Im Formular zur Arbeitnehmerveranlagung (L1-2015) ist unter dem Punkt 916 der Betrag des Pendlereuro einzutragen. 

Seit 2014 ist auf der Homepage des Finanzamtes der Pendlerrechner abrufbar (www.bmf.gv.at/pendlerrechner). Dieser berechnet neben dem Anspruch auf Pendlerpauschale auch den Anspruch und die Höhe des Pendlereuro. Sowohl für das Geltend machen des Pendlereuros durch den Arbeitgeber als auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ist das Ergebnis des Pendlerrechners grundsätzlich rechtsverbindlich.

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