Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen

Sie verdienen so wenig, dass Sie keine oder nur wenig Lohnsteuer zahlen? Dann kann sich eine Arbeitnehmer:innenveranlagung trotzdem auszahlen. Denn auch ohne Lohnsteuerzahlung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

Als sogenannte Negativsteuer können insbesondere Teile Ihrer Sozialversicherungsbeiträge gutgeschrieben werden. Auch der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Kindermehrbetrag können zu einer Auszahlung führen.

Negativsteuer für Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen mit niedrigem Einkommen zahlen oft keine oder nur wenig Lohnsteuer, sehr wohl aber Sozialversicherungsbeiträge. Einen Teil dieser Beiträge können Sie sich über die Arbeitnehmer:innenveranlagung zurückholen.

Voraussetzung: Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Lehrlinge
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Ferialarbeitnehmer:innen
  • Pflichtpraktikant:innen
  • Pensionist:innen mit niedriger Pension
  • geringfügig Beschäftigte, die sich freiwillig selbst versichern
  • geringfügig Beschäftigte, die nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen

Haben Sie das ganze Jahr ausschließlich Einkünfte bezogen, für die keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen – etwa Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld –, gibt es keine Negativsteuer für Sozialversicherungsbeiträge.

Wie bekommen Sie die Negativsteuer?

Reichen Sie einfach eine Arbeitnehmer:innenveranlagung ein. Die Negativsteuer für Ihre Sozialversicherungsbeiträge wird automatisch berücksichtigt. Einen eigenen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen.

Ausnahme: Haben Sie sich bei einer geringfügigen Beschäftigung freiwillig selbst versichert, müssen Sie die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge selbst als Werbungskosten angeben.

Achtung!

Freie Dienstnehmer:innen und Werkvertragsnehmer:innen haben keinen Anspruch auf die Negativsteuer für ihre Sozialversicherungsbeiträge.

Mehr Negativsteuer mit Pendlerpauschale

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale, liegt Ihr Einkommen aber unter der Steuergrenze, kann Ihre Negativsteuer höher ausfallen.

SV-Bonus bei niedriger Lohnsteuer

Auch Arbeitnehmer:innen, die bereits Lohnsteuer zahlen, können bei niedrigem Einkommen zusätzlich entlastet werden. Dafür gibt es den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, oft auch als SV-Bonus bezeichnet.

Bei niedrigeren Einkommen ist dieser Zuschlag bereits Teil der Negativsteuer für Sozialversicherungsbeiträge. Mit steigendem Einkommen wird er innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen schrittweise auf null reduziert.

Auch diesen Zuschlag müssen Sie nicht extra beantragen. Er wird bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung automatisch berücksichtigt.

JahrZuschlag zum VerkehrsabsetzbetragWird auf null reduziert bei einem Einkommen zwischen
2021 und 2022650 Euro16.000 und 24.500 Euro
2023684 Euro16.832 und 25.774 Euro
2024752 Euro18.499 und 28.326 Euro
2025790 Euro19.424 und 29.743 Euro
2026804 Euro19.761 und 30.259 Euro

Teuerungsabsetzbetrag für 2022

Für das Jahr 2022 gab es zusätzlich einen einmaligen Teuerungsabsetzbetrag.

Arbeitnehmer:innen mit einem Einkommen bis 18.200 Euro erhielten bis zu 500 Euro. Bei einem Einkommen zwischen 18.200 und 24.500 Euro wurde der Betrag schrittweise auf null reduziert.

Auch Pensionist:innen konnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 500 Euro erhalten, wenn sie 2022 keine außerordentliche Einmalzahlung zur Pension bekommen hatten. Bis zu Pensionsbezügen von 20.500 Euro stand der volle Betrag zu. Zwischen 20.500 und 25.500 Euro wurde er schrittweise auf null reduziert.

Auch der Teuerungsabsetzbetrag wurde bei der Arbeitnehmer automatisch berücksichtigt.

So hoch ist die Negativsteuer für Sozialversicherungsbeiträge

Die Höhe hängt davon ab, wie viele Sozialversicherungsbeiträge Sie bezahlt haben und welcher Höchstbetrag für das jeweilige Jahr gilt.

JahrArbeitnehmer ohne PendlerpauschaleMaximalArbeitnehmer mit PendlerpauschaleMaximalPensionistMaximal
202155 % der SV-Beiträge1.050 Euro55 %1.150 Euro80 %550 Euro
202270 %1.550 Euro70 %1.610 Euro100 %550 bzw. 1.050 Euro*
202355 %1.105 Euro55 %1.250 Euro80 %579 Euro
202455 %1.215 Euro55 %1.331 Euro80 %637 Euro
202555 %1.277 Euro55 %1.398 Euro80 %710 Euro
202655 %1.300 Euro55 %1.554 Euro80 %723 Euro

* Der höhere Betrag für 2022 konnte sich durch den Teuerungsabsetzbetrag ergeben.

Weitere Formen der Negativsteuer

Nicht nur Sozialversicherungsbeiträge können zu einer Auszahlung führen. Auch bestimmte Absetzbeträge können Sie vom Finanzamt gutgeschrieben bekommen, wenn Ihre Einkommensteuer dafür nicht ausreicht.

Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag

Haben Sie Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, können Sie diesen auch dann erhalten, wenn Ihre berechnete Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag. Der nicht ausgeschöpfte Betrag wird Ihnen als Negativsteuer ausbezahlt.

Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Kinder, für die Sie im jeweiligen Jahr länger als 6 Monate Familienbeihilfe beziehen.

Jahr1 Kind2 Kinderfür jedes weitere Kind
bis 2022494 Euro669 Euro+ 220 Euro
2023520 Euro704 Euro+ 232 Euro
2024572 Euro774 Euro+ 255 Euro
2025601 Euro813 Euro+ 268 Euro
2026612 Euro828 Euro+ 273 Euro

Wichtig: Anders als bei der Negativsteuer für Sozialversicherungsbeiträge können auch freie Dienstnehmer:innen, Werkvertragsnehmer:innen oder Personen mit ausschließlich sozialversicherungsfreien Einkünften den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag als Negativsteuer erhalten – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Kindermehrbetrag statt Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus kann Ihre Einkommensteuer nur bis auf null reduzieren. Verdienen Sie so wenig, dass Sie keine Einkommensteuer zahlen, können Sie ihn daher nicht oder nicht vollständig nutzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es stattdessen den Kindermehrbetrag.

Was gilt seit 2022?

Sie können den Kindermehrbetrag erhalten, wenn Sie im betreffenden Jahr an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt haben, zum Beispiel aus:

  • einem Dienstverhältnis oder
  • einem freien Dienstvertrag.

Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, oder
  • Ihr:e Partner:in verdient ebenfalls so wenig, dass der Familienbonus Plus auch bei ihm oder ihr geringer ausfällt als der mögliche Kindermehrbetrag.

Der Kindermehrbetrag beträgt:

  • für 2022 und 2023 bis zu 550 Euro pro Kind
  • seit 2024 bis zu 700 Euro pro Kind

Erfüllen beide Elternteile die Voraussetzungen, kann der Kindermehrbetrag von jener Person beantragt werden, die die Familienbeihilfe bezieht.

Was galt bis 2021?

Bis einschließlich 2021 waren die Voraussetzungen strenger. Den Kindermehrbetrag gab es grundsätzlich nur, wenn Sie:

  • Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag hatten und
  • im betreffenden Jahr an weniger als 330 Tagen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, Mindestsicherung oder Grundversorgung bezogen hatten.

Der Kindermehrbetrag betrug damals 250 Euro pro Kind.

So kommen Sie zu Ihrer Steuergutschrift

Für die Negativsteuer reichen Sie eine Arbeitnehmer:innenveranlagung mit dem Formular L 1 ein.

Für die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen genügt grundsätzlich die Arbeitnehmer:innenveranlagung. Haben Sie zusätzlich Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder auf den Kindermehrbetrag, machen Sie die entsprechenden Angaben in der Steuererklärung.

Tipp

Sie können die Arbeitnehmer:innenveranlagung 5 Jahre rückwirkend einreichen.

Beispiel:

Im Jahr 2026 können Sie die Arbeitnehmer:innenveranlagung für das Jahr 2021 noch bis Ende 2026 einreichen.
 

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