Arbeitnehmerveranlagung: So holen Sie sich Geld zurück

Die Arbeitnehmer (ANV) – oft „Steuerausgleich“ genannt – kann Ihnen eine Steuergutschrift bringen. Sie können die ANV über FinanzOnline oder mit Papierformularen einreichen.

Welche Formulare brauchen Sie?

Das wichtigste Formular ist L 1. Je nach Situation benötigen Sie zusätzliche Beilagen:

  • L 1k oder L 1k-bF: für Kinder, Familienbeihilfe oder Unterhaltszahlungen
  • L 1ab: für außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheitskosten
  • L 1i: für Einkünfte ohne österreichischen Lohnsteuerabzug, etwa eine ausländische Pension
  • L 1d: wenn Sie Kirchenbeiträge oder bestimmte Versicherungs- und Nachkaufbeiträge Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners oder Ihrer Kinder absetzen wollen

Was wird automatisch gemeldet?

Diese Ausgaben werden dem Finanzamt automatisch übermittelt:

  • Kirchenbeiträge
  • Spenden
  • Beiträge für den Nachkauf von Schulzeiten
  • Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung
  • Öko-Sonderausgaben seit 2022

Sie müssen diese Beträge grundsätzlich nicht selbst eintragen.

Wo bekommen Sie die Formulare?

Die Formulare erhalten Sie:

FinanzOnline: Das sollten Sie wissen

Mit FinanzOnline können Sie Ihre ANV kostenlos und rund um die Uhr einreichen. Außerdem können Sie dort:

  • Ihr Steuerkonto abfragen
  • persönliche Daten und Ihre Kontonummer ändern
  • Beschwerden und Rückzahlungsanträge einbringen
  • Vorauszahlungen ändern lassen
  • Ratenzahlungen beantragen
  • eine unverbindliche Vorausberechnung durchführen

Achtung: Die Vorausberechnung ist nur eine Orientierung. Der endgültige Bescheid kann davon abweichen.

Login nur noch mit zweitem Sicherheitsfaktor

Seit 1. Oktober 2025 ist der Einstieg in FinanzOnline nur noch mit einem zweiten Sicherheitsfaktor möglich. Sie brauchen entweder:

  • die ID Austria oder
  • Ihre bisherigen Zugangsdaten und eine eingerichtete Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)

Elektronische Zustellung beachten

Wenn Sie FinanzOnline nutzen, werden Bescheide grundsätzlich elektronisch unter „Nachrichten“ zugestellt. Mit der Hinterlegung beginnt die Beschwerdefrist zu laufen.

Unser Tipp: Hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse und aktivieren Sie die Benachrichtigung über neue Nachrichten.

Sie können in FinanzOnline auf die elektronische Zustellung verzichten. Dann erhalten Sie Ihre Bescheide weiterhin per Post.

Können Sie nicht mehr einsteigen und daher auch keinen Zustellungsverzicht erklären, können Sie sich mit dem Formular FON 3 vollständig von FinanzOnline abmelden. So vermeiden Sie, wichtige Fristen zu versäumen.

Pflichtveranlagung: Wann müssen Sie eine ANV machen?

In bestimmten Fällen ist die Arbeitnehmer verpflichtend. Die Erklärung muss grundsätzlich bis zu folgenden Terminen eingereicht werden:

  • Papierformular: bis 30. April des Folgejahres
  • FinanzOnline: bis 30. Juni des Folgejahres

Freiwillige Arbeitnehmer:innenveranlagung

Liegt kein Pflichtveranlagungsgrund vor, können Sie freiwillig eine ANV beantragen. Dafür haben Sie fünf Jahre Zeit.

Die ANV für 2025 können Sie daher bis 31. Dezember 2030 einreichen. Das gilt auch, wenn das Finanzamt bereits eine automatische Veranlagung durchgeführt hat.

Ein Antrag lohnt sich besonders, wenn Sie:

  • alleinverdienend oder alleinerziehend sind und der Absetzbetrag nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurde
  • Anspruch auf den Mehrkindzuschlag haben
  • gesetzlichen Unterhalt für ein oder mehrere Kinder zahlen
  • den Familienbonus Plus noch nicht vollständig erhalten haben
  • Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können
  • Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben, aber keine oder nur wenig Lohnsteuer – Stichwort Negativsteuer
  • schwankende Bezüge oder Unterbrechungen hatten, etwa durch ein Ferialpraktikum, Arbeitslosigkeit oder den Wiedereinstieg nach der Elternkarenz

Wichtig: Sobald Sie eine ANV einreichen, müssen Sie den Familienbonus Plus darin erneut beantragen – auch wenn er bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wurde.

Automatische Arbeitnehmer:innenveranlagung

Unter bestimmten Voraussetzungen führt das Finanzamt die ANV automatisch durch:

  • Bis 30. Juni des Folgejahres wurde keine Steuererklärung eingereicht.
  • Es wurden ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen.
  • Die Veranlagung ergibt eine Gutschrift.
  • Das Finanzamt geht davon aus, dass weitere Abzüge die Gutschrift nicht erhöhen würden.

Auch nach einer automatischen Veranlagung können Sie innerhalb von fünf Jahren selbst eine ANV einreichen und zusätzliche Ausgaben geltend machen.

Negativsteuer

Wurde von Ihrem Lohn, Gehalt oder Ihrer Pension zwar Sozialversicherung, aber keine oder nur wenig Lohnsteuer abgezogen, können Sie eine Negativsteuer erhalten.

Die Höhe richtet sich unter anderem nach Ihren Sozialversicherungsbeiträgen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können auch folgende Beträge als Negativsteuer ausbezahlt werden:

  • Alleinverdienerabsetzbetrag
  • Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Kindermehrbetrag

Wann brauchen Sie eine Einkommensteuererklärung?

Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres auf Papier beziehungsweise bis 30. Juni über FinanzOnline einreichen.

Eine Erklärung ist insbesondere erforderlich, wenn:

  • Ihr Einkommen ausschließlich aus selbstständiger Tätigkeit oder einem Betrieb stammt und 13.539 Euro im Jahr 2026 beziehungsweise 13.308 Euro im Jahr 2025 übersteigt
  • Sie neben nichtselbstständigen Einkünften mehr als 730 Euro an anderen Einkünften erzielen und Ihr Gesamteinkommen über 14.769 Euro im Jahr 2026 beziehungsweise 14.517 Euro im Jahr 2025 liegt
  • Sie mehr als 22 Euro an Kapitaleinkünften erzielen, von denen keine Kapitalertragsteuer abgezogen wurde – etwa Zinsen oder Dividenden aus dem Ausland
  • Sie Einkünfte aus einem privaten Grundstücksverkauf haben, für den keine Immobilienertragsteuer entrichtet wurde
  • das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert

Steuervorauszahlungen

Haben Sie mehrere lohn- oder einkommensteuerpflichtige Einkünfte und beträgt die errechnete Vorauszahlung mehr als 300 Euro pro Jahr, kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen.

Die Höhe steht im Vorauszahlungsbescheid. Der Jahresbetrag wird in vier Teilbeträgen vorgeschrieben.

Sind die Vorauszahlungen zu hoch, weil Sie im laufenden Jahr voraussichtlich weniger verdienen, können Sie eine Herabsetzung beantragen. Gegen den Vorauszahlungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung Beschwerde einlegen. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief.

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