Außer­ge­wöhn­liche Be­last­ung­en auf­grund einer Be­hind­er­ung

Außergewöhnliche Belastungen aufgrund einer Behinderung lassen sich steuerlich absetzen. Voraussetzung dafür: Die Erwerbsminderung und damit der Grad der Behinderung muss mit einer amtlichen Bescheinigung von der zuständigen Stelle nachgewiesen werden, zum Beispiel Sozial­ministeriumservice, Sozialversicherungsträger oder Landes­hauptleute. 

Hinweis:

Sie müssen außergewöhnliche Belastungen in einer eigenen Beilage (L1ab) geltend machen.

Höhe der pauschalen Freibeträge

Liegt eine mindestens 25%-ige Behinderung (Erwerbsminderung) vor, können entweder die tatsächlichen Krankheitskosten mit den gesammelten Belegen oder pauschale Freibeträge bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend gemacht werden.

Der jährliche Freibetrag beträgt bei einer Behinderung von:

25% bis 34%
124 Euro
35% bis 44%
164 Euro
45% bis 54%
401 Euro
55% bis 64%
486 Euro
65% bis 74%
599 Euro
75% bis 84%
718 Euro
85% bis 94%
837 Euro
ab 95%
1.198 Euro


Achtung!

Pflegegeldbezieher:innen steht der pauschale Freibetrag nicht zu. Sie können aber die tatsächlichen Kosten geltend machen und den Betrag, der das Pflegegeld übersteigt, bei der Ar­beit­nehm­er:­innenveranlagung berücksichtigen lassen.

Kosten für Hilfsmittel

Neben den Pauschalbeträgen können nicht regelmäßig anfallende Kosten wie zum Beispiel für einen Rollstuhl oder ein Hörgerät oder bauliche Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang zu Wohnräumen und Kosten für die Heil­be­handlung wie ärztlich angeordnete Kuren oder Medikamente abgesetzt werden. Bei diesen Ausgaben ist das Pflegegeld nicht gegenzurechnen.

Kosten für den Transport

Gehbehinderte mit eigenem Kfz, denen die Benützung des öffentlichen Ver­kehrs­mittels nicht zumutbar ist, steht ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von monatlich 190 Euro zu. Gehbehinderte mit mindestens 50%-iger Er­werbs­minder­ung, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können Taxikosten bis maximal 153 Euro monatlich geltend machen.

Kosten für Diätverpflegung

Auch für Krankendiätverpflegung können entweder die tatsächlichen Kosten oder Pauschalbeträge bei der Steuer angegeben werden.

Pauschalbeträge für:                                                                                              

  • Diabetes, Tuberkulose, Zöliakie, Aids: 70 Euro monatlich
  • Gallen-, Leber-, Nierenleiden: 51 Euro monatlich
  • Magenkrankheit oder andere innere Erkrankung: 42 Euro monatlich

Achtung!

Die außergewöhnlichen Belastungen wegen einer Behinderung können auch von (Ehe)-Partner:innen abgesetzt werden, wenn das Einkommen der Person mit der Behinderung eine bestimmte Grenze nicht überschreitet:

JahrEinkommensgrenze
bis 20226.000 Euro
20236.312 Euro
20246.937 Euro

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