AK Logo

Karenz

Wie lange Sie in Elternkarenz gehen können und 
welche Regeln und Fristen gelten.

Adoptiv- oder Pflegeeltern

Sie möchten ein Kind adoptieren oder kostenlos in Pflege nehmen? Dann können Sie in Karenz oder Elternteilzeit gehen. Hier die wichtigsten Infos.

Aufgeschobene Karenz

Nach Vereinbarung mit Ihrem Dienstgeber können Sie sich 3 Monate Ihrer Karenz aufheben und erst bis zum 7. Geburtstag des Kindes verbrauchen.

Eltern möchten Arbeitszeit ausgewogener aufteilen

Eine AK Studie zeigt: Immer mehr Mütter arbeiten, vor allem in Teilzeit. Die Politik muss eine gerechte Aufteilung der Arbeitszeit ermöglichen.

Geringfügige Arbeit während der Karenz

Wie viel Arbeit bzw. Zuverdienst ist erlaubt? Wie kombinieren Sie geringfügige Beschäftigung mit Pauschalmodellen?

Karenz-Regelung

Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.

Meldefristen für Elternkarenz

Wann Mütter und Väter ihre Karenz dem Arbeitgeber melden müssen, was bei Versäumen der Frist passiert und wie Sie die Karenz verlängern können.

Mutterschafts- / Vaterschaftsaustritt

Sie wollen Ihr Dienstverhältnis anlässlich der Geburt Ihres Kindes beenden? Informieren Sie sich hier über Ihren Anspruch auf Abfertigung!

Papa­monat & Familienzeitbonus

Für wen gilt der Papa­monat? In welchem Zeit­raum und wie lange kann er genutzt werden? Wie der Papa­monat funktioniert, erfahren Sie hier.

Teilung der Karenz

Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.

Verhinderungs­karenz

Kann der/die Karenzierte das Kind wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht weiter betreuen, hat der zweite Elternteil Anspruch auf Verhinderungskarenz.

Wiedereinstieg: Klassische Rollenverteilung bleibt

Studie: Der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen der vergangenen Jahre geht einher mit deutlich kürzeren Berufsunterbrechungen bei Frauen.

Downloads

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.