Sonderwochengeld
Frauen, die schwanger werden, während sie in Karenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, hatten bisher keinen Anspruch auf Wochengeld.
Jede werdende Mutter erhält zu Beginn der Schwangerschaft einen Mutter-Kind-Pass. Dieses Programm stellt sicher, dass sowohl die Mutter, als auch das Baby medizinisch bestens betreut sind. Dafür sind insgesamt mindestens
10 Untersuchungen vorgesehen.
1.
Untersuchung bis zur 16. Schwangerschaftswoche
2.
Untersuchung zwischen der
17. und 20. Schwangerschaftswoche
3.
Untersuchung zwischen der
25. und 28. Schwangerschaftswoche
4.
Untersuchung zwischen der
30. und 34. Schwangerschaftswoche
5.
Untersuchung zwischen der
35. und 38. Schwangerschaftswoche
1. Untersuchung in der 1. Lebenswoche
2.
Untersuchung in der 4., 5., 6. oder 7. Lebenswoche,
auch mit orthopädischer Untersuchung
3. Untersuchung im 3., 4. oder 5. Lebensmonat
4
.
Untersuchung im 7., 8. oder 9. Lebensmonat,
auch mit HNO-Untersuchung
5.
Untersuchung im 10., 11., 12., 13. oder 14. Lebensmonat,
auch mit Augenuntersuchung
Die rechtzeitigen Untersuchungen sind wichtig
• für die Gesundheit der Mutter
• für die Gesundheit des Kindes
• für das Kinderbetreuungsgeld
ACHTUNG: Werden nicht alle Untersuchungen gemacht,
verliert man einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes!
Alle Untersuchungen werden in den Mutter-Kind-Pass eingetragen.
Diese Bestätigungen müssen rechtzeitig bei der zuständigen Krankenversicherung abgegeben werden!
ACHTUNG: Wenn Sie dies vergessen oder versäumen, verlieren Sie einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes!
AK Service
Um keinen Termin zu versäumen, gibt es den AK Elternkalender. Der interaktive Elternkalender ist die perfekte Begleitung durch Schwangerschaft, Karenz & Elternteilzeit.
Den Elternkalender finden Sie kostenlos auf http://elternkalender.arbeiterkammer.at
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
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Mi von 13 bis 17 Uhr
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