Familien­härte­aus­gleich

Der Härteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanz­ielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unter­stütz­ungs­möglich­keit­en ausgeschöpft sind.

Wer kann eine Zuwendung erhalten?

  • österreichische Staatsbürger:innen
  • EU/EWR-Staatsbürger:innen
  • Staatenlose mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich
  • anerkannte Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention

Als hilfesuchende Familie versteht man Eltern (Groß-, Adoptiv- oder Pflege­eltern) oder Elternteile mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Auch werdende Mütter oder Kinder, die selbst Familienbeihilfe beziehen, könn­en anspruchsberechtigt sein. Die finanzielle Notlage muss unverschuldet durch ein besonderes Ereignis entstanden sein.

Beispiele für Notlagen sind etwa Behinderung, Krankheit oder Tod eines Eltern­teils, Zerstörung von Hausrat oder Wohnraum durch ein Naturereignis. Der eingetretene Schaden darf nicht durch Versicherungen gedeckt sein. Er darf auch nicht durch Geld aus anderen Bundesmitteln oder von dritter Seite gemildert oder beseitigt werden können. Andere gesetzliche Unter­stütz­ungs­möglich­keit­en müssen ausgeschöpft sein.

Das gilt für den Bezug

  • Das Geld muss widmungsgemäß verwendet werden. Ansonsten muss es samt Zinsen zurückgezahlt werden.
  • Die Höhe der Unterstützung hängt vom individuellen Fall und von den vor­hand­en­en budgetären Mitteln ab. Bei besonderen Notlagen gibt es keine formelle Obergrenze.
  • Aus demselben Anlass kann grundsätzlich nur einmal eine finanzielle Zu­wend­ung bezogen werden.
  • Es handelt sich nicht um eine Unterstützung zum laufenden Unterhalt einer Familie an Stelle oder neben der Mindestsicherung, sondern um eine Über­brück­ungs­hilfe, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht ausreichen.
  • Auf Zuwendungen des Familienhärteausgleichs besteht kein Rechts­an­spruch!

musterbriefe und anträge

Hier finden Sie Musterbriefe und Anträge zum Thema "Mutterschutz und Karenz"

Wie und wo Sie Hilfe beantragen können

  • Bitte füllen Sie das FHA-Antragsformular aus. Sie finden es unter diesem Link

  • Schicken das Formular per Brief oder Mail an ...

Bundeskanzleramt
Abteilung V/4, Familienhärteausgleich
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
Mail: Familienhilfe@bka.gv.at 

Sie haben noch Fragen?

Bitte wenden Sie sich an 01- 53115 oder gebührenfrei ans Familienservice (0800 240 262 / Mo-Do 9-16 Uhr) . 

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Kontakt

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Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

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Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

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