Sonderwochengeld
Frauen, die schwanger werden, während sie in Karenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, hatten bisher keinen Anspruch auf Wochengeld.
Der Härteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Als hilfesuchende Familie versteht man Eltern (Groß-, Adoptiv- oder Pflegeeltern) oder Elternteile mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Auch werdende Mütter oder Kinder, die selbst Familienbeihilfe beziehen, können anspruchsberechtigt sein. Die finanzielle Notlage muss unverschuldet durch ein besonderes Ereignis entstanden sein.
Beispiele für Notlagen sind etwa Behinderung, Krankheit oder Tod eines Elternteils, Zerstörung von Hausrat oder Wohnraum durch ein Naturereignis. Der eingetretene Schaden darf nicht durch Versicherungen gedeckt sein. Er darf auch nicht durch Geld aus anderen Bundesmitteln oder von dritter Seite gemildert oder beseitigt werden können. Andere gesetzliche Unterstützungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.
Bundeskanzleramt
Abteilung V/4, Familienhärteausgleich
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