Mama macht Karriere mit dem AK Kursprogramm
Die AK Tirol ermöglicht Frauen nach der Babypause viele kostenlose Ausbildungsangebote inkl. Kinderbetreuung: Gleich informieren und anmelden!
Spätestens vier Monate vor dem Ende Ihrer Karenz sollten Sie Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie nach Ihrer Rückkehr Ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine Elternteilzeit vereinbaren möchten.
Ihr gesetzlicher Karenzanspruch endet spätestens:
Der 2. Geburtstag Ihres Kindes ist in diesem Fall Ihr erster regulärer Arbeitstag.
Ein Karenzanspruch bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag besteht nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie während der Karenz über wesentliche Entwicklungen im Betrieb zu informieren. Dazu zählen beispielsweise:
Wichtig: Für die Verletzung dieser Informationspflicht gibt es keine gesetzliche Sanktion.
Es empfiehlt sich daher, auch während der Karenz den Kontakt zum Betrieb aufrechtzuerhalten. Das erleichtert Ihnen den Wiedereinstieg und hilft Ihnen, über wichtige Entwicklungen informiert zu bleiben.
Bitten Sie beispielsweise
Sie über relevante Neuerungen zu informieren oder Ihnen Mitarbeiterinformationen, Betriebszeitungen oder Einladungen zu Veranstaltungen zukommen zu lassen.
Während der Karenz können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung vereinbaren, ohne Ihren Kündigungs- und Entlassungsschutz zu verlieren.
Im Jahr 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro brutto pro Monat.
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld entspricht die Zuverdienstgrenze der jeweiligen Geringfügigkeitsgrenze.
Bleiben Sie während der Karenz mit Ihrem Arbeitgeber in Kontakt – insbesondere dann, wenn sich wirtschaftliche Schwierigkeiten abzeichnen.
Kommt es zu einer Insolvenz, sollten Sie sich umgehend an den Insolvenzverwalter bzw. die Insolvenzverwalterin wenden, um Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Bereiten Sie Ihre Rückkehr möglichst frühzeitig vor.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
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