Werdende Mütter müssen nicht jede Arbeit machen

Schwere körperliche Arbeit, Zeitdruck oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten können Schwangere und ihr ungeborenes Kind gefährden. Deshalb gelten während der Schwangerschaft besondere Beschäftigungsverbote. Welche Arbeiten im Einzelfall unzulässig sind, entscheidet bei Bedarf das Arbeitsinspektorat.

Mutterschutz auch für freie Dienstnehmerinnen

Auch freie Dienstnehmerinnen fallen unter das Mutterschutzgesetz. Sie haben Anspruch auf das gesetzliche Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt sowie auf Kündigungsschutz: Erfolgt eine Kündigung wegen der Schwangerschaft oder eines Beschäftigungsverbots bis vier Monate nach der Geburt, kann sie innerhalb von zwei Wochen bei Gericht angefochten werden.

musterbriefe und anträge

Hier finden Sie Musterbriefe und Anträge zum Thema "Mutterschutz und Karenz"

Verbotene oder eingeschränkte Arbeiten

Schwangere dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden mit:

  • regelmäßigem Heben von Lasten über 5 kg oder gelegentlichem Heben von Lasten über 10 kg ohne Hilfsmittel
  • Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck (ab der 21. Schwangerschaftswoche verboten)
  • überwiegend stehenden Tätigkeiten: Ab der 21. Schwangerschaftswoche höchstens 4 Stunden täglich, danach muss eine sitzende Tätigkeit möglich sein
  • Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, Strahlen, Staub oder Dämpfen
  • Arbeiten bei Hitze, Kälte oder Nässe
  • Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr oder Gefahr einer Berufserkrankung
  • Arbeiten auf Beförderungsmitteln

Beschäftigungsverbot

Besteht die Tätigkeit ausschließlich aus verbotenen Arbeiten oder ist keine zulässige Beschäftigung möglich, muss die Arbeitsleistung vollständig eingestellt werden. Sind nur einzelne Tätigkeiten unzulässig, muss der Arbeitgeber eine geeignete Ersatzbeschäftigung zuweisen oder die Arbeitszeit entsprechend anpassen.

Nachtarbeit

Werdende und stillende Mütter dürfen grundsätzlich zwischen 20 und 6 Uhr nicht arbeiten.

Für bestimmte Branchen – etwa Verkehr, Gesundheitswesen sowie Musik- und Theaterbetriebe – gelten Ausnahmen. Dort ist eine Beschäftigung bis 22 Uhr zulässig. Anschließend muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Grundsätzlich sind Sonn- und Feiertagsarbeit verboten. Ausnahmen bestehen etwa im Gastgewerbe, bei durchgehendem Schichtbetrieb oder bei Musik- und Theateraufführungen.

Nach Sonntagsarbeit besteht Anspruch auf 36 Stunden Wochenruhe, nach Feiertagsarbeit auf 24 Stunden ununterbrochene Ruhezeit.

Überstunden

Werdende und stillende Mütter dürfen keine Überstunden leisten. Die Arbeitszeit darf 9 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.

Entgelt bleibt erhalten

Durch ein Beschäftigungsverbot dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich das durchschnittliche Entgelt der letzten 13 Wochen vor der Beschäftigungsänderung weiterzahlen. Ausgenommen sind Entgelte für Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit.

Wichtig: Regelmäßige Überstunden und Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit werden beim Wochengeld berücksichtigt.

Ruhepausen und Stillzeit

Schwangere dürfen sich während der Arbeitszeit ausruhen. Der Arbeitgeber muss dafür eine geeignete Liege oder ein Bett bereitstellen. Diese Ruhezeiten gelten als Arbeitszeit und sind zu bezahlen.

Stillende Mütter haben zusätzlich Anspruch auf bis zu 90 Minuten bezahlte Stillzeit pro Tag.

Schutz vor Tabakrauch

Schwangere dürfen nicht in Räumen arbeiten, in denen sie Tabakrauch ausgesetzt sind. Der Arbeitgeber muss geeignete Maßnahmen treffen, damit werdende Mütter vor Passivrauchen geschützt sind.

Downloads

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

Das könnte Sie auch interessieren

Schwangere Mitarbeiterin einer Papeterie räumt Regale ein

Mutterschutz-Regelung

Schwangere Dienstnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschutz: Wie lange und in welchen Fällen Sie freigestellt sind und wann Sie Wochengeld erhalten.

Schwangere Frau im Büro telefoniert und schaut auf die Uhr

Kün­dig­ungs­schutz in der Schwanger­schaft

Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen nicht einfach gekündigt werden. Welche Rechte Sie haben und wie Sie gegen eine rechtswidrige Entlassung vorgehen.

Frau in Businesskleidung spricht mit Vorgesetzter

Bekanntgabe der Schwangerschaft

Wie und wann sag ich’s dem Chef? Alles über die Rechte und Pflichten von Schwangeren und wann sie von der Arbeit frei gestellt werden können.