AK Logo

Beihilfen & Förderungen

Die wichtigsten Infos zu Wochengeld, 
Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe.

AMS-Kinder­be­treu­ungs­bei­hilfe

Sie benötigen einen kostenpflichtigen Kinder­betreuungs­platz? Wann ein Antrag auf AMS-Beihilfe Aussicht auf Erfolg hat.

Bei­hilfe zum Kinder­be­treu­ungs­geld

Für Kinder, ab dem 1. Jänner 2010 geboren, gibt's unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld.

Familien­härte­aus­gleich

Hilfe für Familien in Not­situation­en: Wenn alle anderen Unter­stütz­ungs­mög­lich­keit­en aus­ge­schöpft sind, können Sie Über­brück­ungs­hilfe be­an­trag­en!

Familienbeihilfe

Sie haben Anspruch für Ihre Kinder, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Indexierung der Familienbeihilfe

Wen betreffen die Anpassungen der Familienbeihilfe an die Lebenserhaltungskosten? Wie hoch fallen die Kürzungen aus? Was können Sie dagegen tun?

Untersuchungen für Mutter-Kind-Pass nutzen!

Zehn Untersuchungen sind für das Programm vorgesehen. Sie sollen sicherstellen, dass Mutter und Baby medizinisch bestens betreut sind.

Wochengeld

Acht Wochen vor und nach der Entbindung erhalten Sie Wochengeld. Wann Sie Recht darauf haben und alle Informationen über Antrag, Bezugsdauer und Höhe.

Wochengeld für Arbeitslose

Auch in der Arbeitslosigkeit bekommen schwangere Frauen unter bestimmten Voraussetzungen Wochengeld. Wie viel steht Ihnen in welcher Situation zu?

Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld

Downloads

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.