Wiedereinstiegsmonitoring der AK zeigt: Die klassische Rollenverteilung bleibt

Das dritte Wiedereinstiegsmonitoring der Arbeiterkammer zeigt: Der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen der vergangenen Jahre geht einher mit deutlich kürzeren Berufsunterbrechungen bei Frauen. Es gibt ein Mehr an Väterbeteiligung. Das längste Kinderbetreuungsgeld-Modell verliert kontinuierlich an Bedeutung. Die Baby-Pause bringt allerdings nach wie vor beträchtliche längerfristige Einkommensverluste für Frauen. Für Männer zeigt die Erhebung dagegen kaum Nachteile.

Kinderauszeit

Die gute Nachricht gleich vorneweg: Die Beteiligung von Männern an der Kinderauszeit ist deutlich gestiegen. Dies zeigt eine Studie der AK zum Thema Wiedereinstieg nach der Babypause. Lag die Quote der Männerbeteiligung im Jahr 2006 bei lediglich 6 %, stieg sie bis 2014 auf rund 14 %. Trotz dieser positiven Entwicklung hinken Tirols Männer in puncto Kinderauszeit jedoch hinter dem österreichischen Bundesschnitt zurück und zwar um 4 %. 

Der positive Trend, dass mehr Männer in die Kinderauszeit wechseln, muss jedoch auch kritisch betrachtet werden. Denn was in erster Linie steigt, sind Auszeiten bis zu maximal drei Monaten (2009: 1,2 %; 2014: 6,3 %). Die ohnehin niedrige Quote von Vätern, die eine Kinderauszeit über sechs Monate in Anspruch nehmen, sank hingegen von 1 % im Jahr 2006 auf 0,4 % im Jahr 2014. Damit scheint die klassische Rollenverteilung nach wie vor erhalten zu bleiben: Zwar nehmen Männer Erwerbsunterbrechungen zwecks Kinderbetreuung vermehrt in Anspruch, allerdings nur für eine zu kurze Bezugsdauer, als dass sich dahinter eine tatsächliche Teilhabe an der Kinderbetreuung vermuten lässt. 

Völlige Schieflage beim Einkommen

Wenig erfreulich vor diesem Hintergrund sind auch die Erwerbsaussichten nach der Kinderauszeit, und zwar für beide Geschlechter: Denn nach der Kinderauszeit wird weniger verdient als ursprünglich. So können die wenigsten Frauen ab dem vierten Jahr nach Ende der Auszeit wieder annähernd an die Vorsituation anschließen. Männern gelingt das zwar früher, dennoch ist davon auszugehen, dass vor allem nach langer Kinderauszeit nicht generell derselbe Verdienst erreicht wird, wie zuvor.  

Die ohnehin großen Unterschiede bei den Einkommen von Männern und Frauen werden durch die Kinderauszeit zusätzlich verschärft. Die AK Studie weist nach, dass Frauen nach der Kinderauszeit im Vergleich zur Situation davor mit sichtbar niedrigeren Monatslöhnen zurechtkommen müssen, als Männer. Im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet finden sich gerade in Tirol verstärkte Einkommensunterschiede. Diese bestehen bereits vor der Kinderauszeit, wenn sie auch nicht so markant sind, wie nach Rückkehr in die Erwerbstätigkeit. So verfügen rund 51 % der Tirolerinnen vor der Babypause über einen Monatslohn von 2.000 Euro brutto (Zahlen für das Jahr 2007), bei Tirolern sind es 68 %. In den ersten zwei bis drei Jahren nach der Kinderauszeit spielt vor allem der hohe Anteil an Frauen ohne Beschäftigung eine maßgebliche Rolle für die großen Gehaltsunterschiede. Im achten Jahr kann dies aber nicht mehr als Hauptgrund gelten. In diesem Zeitfenster können lediglich 18 % der Tirolerinnen, hingegen 64 % der Tiroler mit Kinderauszeit wieder auf ein Monatseinkommen von 2.000 Euro brutto und mehr zurückgreifen. Diese Differenz bleibt auch nach dem achtjährigen Beobachtungszeitraum von 2006 – 2014 nicht nur bestehen, sondern verschiebt sich weiter zu Ungunsten der Frauen.  

Forderungen der AK

Familie und Beruf müssen sich besser ergänzen. Besonders wichtig bleiben der weitere Ausbau sowie die langfristige Finanzierung der Kinderbetreuung.

  • Effizienter Ausbau für „vollzeittaugliche“ Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr
  • Zweites verpflichtendes und kostenloses Kindergartenjahr für alle Kinder
  • Kinderbetreuung wahlweise am Wohnort oder Unternehmensstandort
  • Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmenplans für alle Kindergärten und länderübergreifende Qualitätsstandards für die frühkindliche Bildung und Entwicklung
  • Spezielle Förderungen für Alleinerzieherinnen.
  • Recht auf Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit

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