Ich bekomme ein Kind
Ein Kind ist im Anmarsch? Wir gratulieren herzlich und haben für Sie ein Package der wichtigsten Informationen für werdende und frischgebackene Eltern zusammengestellt: Hier finden Sie hilfreiche Tipps und Links zu Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld und Wiedereinstieg!
Schwangerschaft und Geburt
Bekanntgabe der Schwangerschaft
Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, müssen Sie diese (und den voraussichtlichen Geburtstermin) laut Gesetz dem Arbeitgeber mitteilen. Details zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie hier.
Schutzbestimmungen
Während der Schwangerschaft steht Ihnen besonderer Schutz in der Arbeit zu – unabhängig von Staatsbürgerschaft, Einkommen und Dauer bzw. Ausmaß der Beschäftigung!
- Kündigungsschutz: Als schwangere Beschäftigte dürfen Sie nicht einfach gekündigt werden. Das sind Ihre Rechte!
- Beschäftigungsverbote: Natürlich dürfen Sie keine Arbeiten ausführen, die für Sie oder das Baby schädlich sein könnten. Ein Beschäftigungsverbot, extra Ruhepausen usw. gibt es in diesen Fällen.
Mutterschutz und Wochengeld
Acht Wochen vor der voraussichtlichen und acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit erhalten Sie statt Ihrem Lohn bzw. Gehalt Wochengeld von der Krankenkasse.
AUSNAHMEN
Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten nicht für freie Dienstnehmerinnen und Werkvertragsnehmerinnen!
Bestimmungen für Adoptiv- und Pflegeeltern
Für Adoptiv- und Pflegeeltern gelten meist die gleichen Bestimmungen wie für leibliche Eltern. Wo sich die Regeln rund um Karenz und Kinderbetreuungsgeld für Sie unterscheiden, können Sie hier nachlesen.
Karenz
Elternkarenz bedeutet: Sie haben das Recht, sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Bitte verwechseln Sie das nicht mit dem Kinderbetreuungsgeld, einer finanziellen Leistung vom Familienministerium.
Wie ist die Elternkarenz geregelt?
Wann müssen Sie Ihre Karenz melden und wie lange dauert sie? Haben Sie in dieser Zeit volle Jobsicherheit und Weiterbildungsmöglichkeiten? Wie wirkt sich die Elternkarenz auf Ihre Pension aus? Diese und viele andere Fragen beantworten wir hier.
Teilung der Elternkarenz
Sie wollen sich die Kinderbetreuung mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin teilen? Wie Sie sich Ihr Modell einteilen können und welche Regeln Sie beachten müssen, lesen Sie hier nach.
Arbeiten in der Karenz?
Sie dürfen geringfügig arbeiten, während Sie in Karenz sind – höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr auch über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus. Alle Details dazu finden Sie hier.
Achtung!
Einen Teil der Karenz aufschieben
Beide Elternteile haben die Möglichkeit, jeweils drei Monate ihrer Karenz bis zum 7. Geburtstag des Kindes aufzuschieben – etwa, weil Sie es beim Schuleintritt intensiver begleiten möchten. Hier finden Sie mehr dazu.
Sie wollen Ihr Arbeitsverhältnis ganz beenden?
Kinderbetreuungsgeld
Wenn Sie, Ihr Partner oder Ihre Partnerin nach der Geburt beim Kind bleiben wollen, können Sie Kinderbetreuungsgeld beantragen und sich zwischen verschiedenen Varianten entscheiden: längere, kürzere und einkommensabhängige. Vor kurzem wurde das Kinderbetreuungsgeld reformiert. Welche Rechtslage für Sie gilt, hängt vom Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes ab.
Kinderbetreuungsgeld bei Geburten bis 28.02.2017
Wenn Sie Informationen über die alten Varianten des Kinderbetreuungsgeldes suchen, finden Sie hier alle Details.
Kinderbetreuungsgeld bei Geburten seit 1. März 2017
Seit 1. März gilt das neue Kinderbetreuungsgeldkonto: Für alle Eltern ist ein gleich hoher Gesamtbetrag vorgesehen. Die Eltern können selbst entscheiden, über welchen Zeitraum sie sich den Gesamtbetrag auszahlen lassen möchten.
- Das Grundmodell sieht eine Mindestdauer von 365 + 91 Tage ab der Geburt vor, also 456 Tage mit einem Tagesbetrag von € 33,88.
- Die Eltern können dieses Modell maximal bis zum 851 + 212 Tag ab der Geburt (28 + 7 Monate) verlängern. Der Tagesbetrag vermindert sich dabei im Verhältnis zur Verlängerung von € 33,88 auf zumindest 14,53 Euro täglich.
- Einkommensabhängige Variante 12+2: monatlich 80 % des letzten Wochengeldes (max. 2.000 Euro monatlich) bis zum 12. bzw. 14. Lebensmonat des Kindes.
Tipp: Familienbeihilfenrechner
Weitere Infos zum Kinderbetreuungsgeldkonto für Geburten ab dem 1. März 2017 finden Sie hier...
Dazuverdienen zum Kinderbetreuungsgeld
Als BezieherIn von Kinderbetreuungsgeld können Sie auf jeden Fall geringfügig dazuverdienen. Aber Achtung: Beim Kindbetreuungsgeldkonto gelten andere Zuverdienstregeln als beim einkommensabhängigen Modell – erfahren Sie hier die Details.
Wenn ein weiteres Baby kommt...
Andere Förderungen und Beihilfen
- Papamonat ("Familienzeitbonus"): Eine finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes ausschließlich der Familie widmen wollen und ihre Erwerbstätigkeit für diese Zeit unterbrechen. Erfahren Sie hier alle Details dazu...
- Familienbeihilfe: Lesen Sie hier nach, wann Sie Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Unser Familienbeihilfe-Rechner zeigt Ihnen, wie viel Geld Sie für Ihre Familie erwarten können.
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld: Alleinerziehende bzw. geringverdienende Elternteile haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf diese Beihilfe – informieren Sie sich hier!
- AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe: Das AMS fördert kostenpflichtige Kinderbetreuungsplätze, wenn Sie diese Unterstützung brauchen, um arbeiten oder einer Weiterbildung machen zu können. Mehr dazu hier!
- Familienhärteausgleich: Eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe für Familien in Notsituationen bekommen Sie unter diesen Umständen.
Wiedereinstieg und Elternteilzeit
Es geht langsam wieder zurück in den Job? Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen Ihnen diese Regelungen erleichtern.
Elternteilzeit
Bis zum 7. Geburtstag Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Elternteilzeit. Wie das funktioniert, zeigt Ihnen dieser Film: