Unterstützungen
Mit dem AK Unterstützungsfonds kann AK Mitgliedern und deren Angehörigen bei persönlichen und familiären Schwierigkeiten mit Rat und Tat, notfalls auch finanziell, geholfen werden.
Das AK Wohnungsdarlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen an anspruchsberechtigete Arbeitnehmer:innen vergeben werden, die einer arbeiterkammerumlagepflichtigen Beschäftigung nachgehen:
- Darlehen zur Fertigstellung des Eigenheimes
- Darlehen für den Erwerb der Eigentumswohnung oder des Eigenheimes
- Beiträge zur Finanzierung des Bauvorhabens (Finanzierungskosten, Grundkosten)
- Darlehen für Ausbauten und Zubauten
Das Team des AK Unterstützungsfonds hilft und berät im AK Gebäude in der Schöpfstraße 2, 6020 Innsbruck (Postadresse Maximilianstraße 7).