Offenlegung der Gehälter & Funktionsgebühren
Die Arbeiterkammer ist zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Offenlegung der Gehälter und Funktionsgebühren der AK-Führungsspitze.
Kammerräte
Die Kammerrätinnen und Kammerräte arbeiten ehrenamtlich.
Präsident
Der Bezug des Präsidenten der AK Tirol ist nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geregelt (nach Artikel 1, §1 Absatz 1 des BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre).
Der Präsident, der seine Funktion hauptberuflich ausübt, erhält eine Funktionsgebühr in Höhe von
120 % des monatlichen Bezuges eines Abgeordneten zum Nationalrat.
Der monatliche Bezug des Präsidenten der AK Tirol beträgt 5.816,66 Euro netto (Wert 2022). Darüberhinaus erhält der Präsident keinerlei Abgeltung für Überstunden, erhält keine Sozialleistungen, keine Abfertigung und hat aus seiner Präsidententätigkeit keinen Anspruch auf eine Pension. Wert 2023*: 6.254,48 netto| Wert 2024*: 6.652,09 netto
* jeweils aufgrund der gesetzlichen Bezugsanpassung
Vizepräsidenten, Vorstand
Die Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin erhalten eine monatliche Funktionsgebühr von 30 %, die weiteren
Vorstandsmitglieder sowie der Vorsitzende des Kontrollausschusses erhalten eine Funktionsgebühr in Höhe
von
12 % des Bezuges eines Abgeordneten zum Nationalrat (jeweils 12 Mal jährlich).
Alle Funktionäre der AK Tirol haben keinen Anspruch auf Abfertigung und keinen Anspruch auf eine Pension aus dieser Tätigkeit.
Direktor
Der Direktor erhält entsprechend den dienstrechtlichen Vorschriften für die Arbeitnehmer der Arbeiterkammern ein monatliches Entgelt von netto 8.696,80 Euro (Wert 2023), derzeit netto 8.807,81 (Wert 2024). Der monatliche Bezug des Direktor-Stellvertreters beträgt derzeit netto 7.949,88 Euro.
Stand Jänner 2024