
Offenlegung der Gehälter & Funktionsgebühren
Die Arbeiterkammer ist zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Offenlegung der Gehälter und Funktionsgebühren der AK-Führungsspitze.
Kammerräte
Die Kammerrätinnen und Kammerräte arbeiten ehrenamtlich.
Präsident
Der Bezug des Präsidenten der AK Tirol ist nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geregelt (nach Artikel 1, §1 Absatz 1 des BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre). Der Präsident, der seine Funktion hauptberuflich ausübt, erhält eine Funktionsgebühr in Höhe von 120 % des monatlichen Bezuges eines Abgeordneten zum Nationalrat.
Der monatliche Bezug des Präsidenten der AK Tirol beträgt 5.352 Euro netto. Darüberhinaus erhält der Präsident keinerlei Abgeltung für Überstunden, erhält keine Sozialleistungen, keine Abfertigung und hat aus seiner Präsidententätigkeit keinen Anspruch auf eine Pension.
Vizepräsidenten, Vorstand
Die Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin erhalten eine monatliche Funktionsgebühr von 30 %, die weiteren Vorstandsmitglieder sowie der Vorsitzende des Kontrollausschusses erhalten eine Funktionsgebühr in Höhe von 12 % des Bezuges eines Abgeordneten zum Nationalrat (jeweils 12 Mal jährlich).
Alle Funktionäre der AK Tirol haben keinen Anspruch auf Abfertigung und keinen Anspruch auf eine Pension aus dieser Tätigkeit.
Direktor
Der Direktor erhält entsprechend den dienstrechtlichen Vorschriften für die Arbeitnehmer der Arbeiterkammern ein monatliches Entgelt von derzeit netto 7.380 Euro. Der monatliche Bezug des Direktor-Stellvertreters beträgt derzeit netto 6.746 Euro.
Stand Juli 2018