Papamonat und Anrechnung der Karenzzeiten
Video: Papamonat
Sie werden Vater und wollen Zeit mit Ihrer Familie verbringen? Sie wollen wissen, wie Sie den Papamonat richtig beantragen und was der Familienzeitbonus ist? Kein Problem. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen.
Was bringt und wie funktioniert der Papamonat
Für wen gilt der Papamonat?
Der Papamonat gilt unter bestimmten Voraussetzungen für alle Väter, sowie bei gleichgeschlechtlichen Paaren für den zweiten Elternteil.
Voraussetzungen:
Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten (siehe „Wann muss der Papamonat gemeldet werden?“). Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.
In welchem Zeitraum und wie lange kann er genutzt werden?
Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum nach der Geburt (ab Entlassung aus dem Krankenhaus) bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe - z.B. aus Anlass der Geburt - bleiben unberührt.
Wann muss der Papamonat gemeldet werden?
Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der Vater den voraussichtlichen Beginn unter gleichzeitiger Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins dem Arbeitgeber ankündigen (Vorankündigungsfrist).
Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen.
Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats bekannt zu gegeben.
Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?
Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.
Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?
Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden.
Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?
Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.
Welche finanzielle Leistung erhalten Väter während des Papamonats?
Beim Rechtsanspruch auf einen Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung von der Arbeit in der Dauer von einem Monat. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit kein Entgelt zahlen. Väter können aber während des Papamonats den Familienzeitbonus in der Höhe von täglich 23,91 €, also bis zu 741,21 € für einen Monat beziehen. Der Familienzeitbonus wird für Geburten ab 01.01.2023 bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters nicht mehr in Abzug gebracht. Das galt nur für Geburten bis 31.12.2022.
Achtung!
Der Familienzeitbonus und der Papamonat sind unterschiedliche Ansprüche und decken sich zeitlich nicht zur Gänze. Bei der Planung des Papamonats und der Festlegung der Bezugstage des Familienzeitbonus müssen beide Ansprüche exakt aufeinander abgestimmt werden.
Die gewählte Bezugsdauer des Familienzeitbonus muss daher mit der in Anspruch genommenen Dienstfreistellung für einen Papamonat exakt übereinstimmen!
Der Anspruch auf Familienzeitbonus ist zudem an einige Voraussetzungen geknüpft:
- Der Familienzeitbonus muss eigens mittels entsprechendem Antragsformular beantragt werden: binnen 91 Tagen ab der Geburt ist vom Vater ein Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger (z.B. Österreichische Gesundheitskasse) zu stellen. Wichtig: Der Familienzeitbonus darf in der Regel erst beantragt werden, wenn Mutter und Kind aus dem Krankenhaus entlassen sind.
- Bezug von Familienbeihilfe: für das Kind muss Familienbeihilfe bezogen werden.
- Gemeinsamer Haushalt: Der Vater muss mit der Mutter und dem Kind einen gemeinsamen Haushalt sowie den Hauptwohnsitz haben. Alle drei müssen sich an dieser Adresse aufhalten.
- 182 Tage Erwerbstätigkeit muss vorliegen: Der Vater muss durchgehend 182 Tage (ca 6 Monate) vor Bezugsbeginn des Familienzeitbonus kranken- und pensionsversicherungspflichtig erwerbstätig sein. Unterbrechungen von 14 Tagen im Beobachtungszeitraum (182 Tage) schaden allerdings nicht.
- Dauer des Bezugs: Anders als der Papamonat, kann der Familienzeitbonus nur für 28, 29, 30 oder 31 Kalendertage bezogen werden, wobei der vollständige Bezug innerhalb von 91Tagen ab der Geburt des Kindes stattfinden muss.
- Der Papamonat kann nur während des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden. Das Beschäftigungsverbot dauert in der Regel 8 Wochen oder 56 Tage nach der Geburt.
Wichtig!
Für den Fall, dass das Beschäftigungsverbot der Mutter über den 91. Tag ab der Geburt hinausgeht, besteht zwar arbeitsrechtlich die Möglichkeit den Rechtsanspruch auf den Papamonat zu nutzen. Es gibt aber keine Möglichkeit einen Familienzeitbonus in dieser Zeit zu beziehen, da die Geldleistung immer vollständig innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt bezogen werden muss! Die gewählte Bezugsdauer des Familienzeitbonus sollte daher mit der in Anspruch genommenen Dienstfreistellung für einen Papamonat exakt übereinstimmen!
- Unterbrechung der Erwerbstätigkeit: Während des Bezugs vom Familienzeitbonus muss der Vater seine Erwerbstätigkeit unterbrechen, also den Rechtsanspruch für einen Papamonat nutzen. Er darf in dieser Zeit weder einen Verdienst noch eine Krankenstandsleistung oder ein Urlaubsentgelt beziehen.
- Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit: Nach dem Papamonat und Bezug des Familienzeitbonus muss der Vater die Erwerbstätigkeit wiederaufnehmen.
Sind Väter während des Papamonats kranken- und pensionsversichert?
Sofern Väter den Familienzeitbonus beziehen, sind sie während des Papamonats kranken- und pensionsversichert.
Tipp: Benutzen Sie den Familienzeitbonus Online Rechner
Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche
Für Geburten bis 31.7.2019
Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.
Für Geburten ab 1.8.2019
Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.
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