Baby mit Flasche
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Neuberechnung des Kindergeldes bei Wochengelderhöhung erfolgt nicht automatisch!

Wenn vor der Meldung der Schwangerschaft regelmäßig Überstunden geleistet wurden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte fällig waren, muss dies bei Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt werden, urteilt der OGH. Nach Mitteilung eines höheren Wochengeldanspruchs muss innerhalb einer 14-Tage-Frist ein Antrag zur Neuberechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes bei der Sozialversicherung einlangen. "Wer die Frist versäumt, verliert Anspruch auf Neuberechnung“, warnen die Sozialrechtsexperten der AK Tirol.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Das jüngste OGH-Urteil zur Neuberechnung des Wochengeldes hat große Auswirkung auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Denn: Geleistete regelmäßige Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft werden laut Urteil nun zur Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt. Ein positiver Bescheid auf Anspruch eines erhöhten Wochengeldes hat zur Folge, dass sich auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erhöht – aber nicht automatisch.

Antrag binnen 14 Tagen

Ab Erhalt der Mitteilung über den höheren Wochengeldanspruch muss innerhalb von 14 Tagen ein weiterer schriftlicher Antrag für die Neuberechnung des Kinderbetreuungsgeldes erfolgen. Wird die Neuberechnung nicht innerhalb der 14-Tage-Frist beantragt, geht der Anspruch auf ein erhöhtes einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld verloren.

Das Wochengeld ist Berechnungsgrundlage für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das 80 Prozent des Wochengeldes ausmacht – maximal jedoch 66 Euro pro Tag. 

Rückwirkende Neuberechnung – so geht’s

Der Antrag für die rückwirkende Neuberechnung des Wochengeldes – sofern der Beginn des Wochengeldbezuges nicht länger als zwei Jahre zurückliegt – muss bei der jeweiligen Krankenkasse schriftlich eingebracht werden.

  • Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine korrigierte Arbeits- und Entgeltbestätigung und reichen Sie diese bei der jeweiligen Krankenkasse ein.
  • Ab Erhalt der Mitteilung der Sozialversicherung über den höheren Wochengeldanspruch muss ein gesonderter Antrag auf Neuberechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes innerhalb von 14 Tagen bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
  • Bei Fragen zum Thema Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld helfen die AK-Sozialrechtsexperten unter 0800/22 55 22 -1616.

achtung

Wer die 14-tägige Frist versäumt, verliert den Anspruch auf Neuberechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes!

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