Geringes Einkommen

Wer wenig verdient, zahlt weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Wird keine Lohnsteuer abgezogen, können Sie außerdem einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer zurückbekommen.

Arbeitslosenversicherung

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird automatisch mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom Lohn abgezogen. Kontrollieren Sie trotzdem Ihren Lohnzettel – schließlich geht es um Ihr Geld.

Wichtig 

Verdienen Sie 2026 monatlich höchstens 2.225 Euro brutto, zahlen Sie keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Sie sind dennoch voll arbeitslosenversichert.
 

Newsletter

Mehr Infos gefällig?

Abonnieren Sie unseren AK Tirol Newsletter!

Beitragssätze 2026

Monatliches BruttoeinkommenArbeitslosenversicherungsbeitrag
bis 2.225 Euro0 Prozent
2.225,01 bis 2.427 Euro1 Prozent
2.427,01 bis 2.630 Euro2 Prozent
über 2.630 Euro2,95 Prozent

Rechnen Sie nach!

Ob Ihr Beitrag richtig berechnet wurde, können Sie mit Ihrem aktuellen Lohnzettel überprüfen.

Tipp

Auf dem Lohnzettel finden Sie die Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlage und die abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge.

Negativsteuer

Wenn Ihr Einkommen so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird, können Sie einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurückbekommen. Diese Rückzahlung heißt Negativsteuer beziehungsweise Sozialversicherungs-Rückerstattung.

Haben Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale, kann sich die Negativsteuer zusätzlich erhöhen.

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1466

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

E-Mail:
wirtschaftspolitik@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.