Formulare "Steuer & Einkommen"
Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.
Die Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) kann wie bisher über ein Papierformular oder über FinanzOnline gemacht werden. Bisher reichten dafür die Zugangsdaten vom Finanzamt aus.
Seit dem 1. Oktober 2025 hat sich folgendes geändert: Für den Zugang zu FinanzOnline braucht man zusätzlich einen zweiten Sicherheitsfaktor – also mehr Schutz beim Einloggen. Das heißt: Sie brauchen entweder die ID Austria oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA).
Die bisherigen Zugangsdaten gelten zwar weiter, aber allein damit können Sie sich ab Oktober nicht mehr einloggen.
Wichtig!
Wenn Sie FinanzOnline-Zugangsdaten haben, bekommen Sie Ihre Steuerbescheide, Ergänzungsersuchen und andere Nachrichten vom Finanzamt automatisch in Ihre elektronische FinanzOnline-Mailbox, sofern Sie nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet haben. Ein solcher Verzicht ist nur im FinanzOnline-Portal möglich.
Haben Sie also einmal einen FinanzOnline-Zugang beantragt und nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet, haben Sie ab 1. Oktober 2025 keinen Zugriff auf Ihre Bescheide und andere Nachrichten mehr. Sie verpassen damit unter Umständen wichtige Fristen. Sie sollten sich in diesem Fall rasch die ID Austria besorgen oder einen zweiten Authentifizierungsfaktor registrieren. Erst damit können Sie dann für die Zukunft auf die elektronische Zustellung verzichten. Wollen Sie FinanzOnline generell nicht mehr nutzen, haben Sie die Möglichkeit, sich mit dem Formular FON3 vollständig von FinanzOnline abzumelden.
Für den Zugang zu FinanzOnline stehen künftig diese zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Mit der ID Austria können Sie elektronisch Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie sich behördlich zu diesem Service anmelden. Mit den ID Austria-Zugangsdaten und Ihrem Smartphone können Sie zahlreiche Behördenwege erledigen. Auch FinanzOnline können Sie damit ab 1. Oktober problemlos weiternutzen.
Nähere Informationen zur ID Austria und wie Sie diese erhalten erfahren Sie hier oder direkt bei der ID Austria.
Hier haben wir für Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, wie Sie mit Ihrem Smartphone zu Ihrer ID Austria kommen.
Geht das auch ohne Smartphone?
Ja, die ID Austria ist übrigens auch ohne Smartphone nutzbar. Dafür benötigen Sie jedoch jedenfalls einen zweiten Sicherheitsfaktor, zum Beispiel einen FIDO-Schlüssel oder eine Signaturkarte. Näheres dazu finden Sie hier.
Für alle, die (noch) keine ID Austria verwenden, wird eine 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) für FinanzOnline angeboten. Eine 2FA soll für mehr Sicherheit sorgen und wird auch bei anderen Diensten, wie Online-Banking genutzt.
Wenn Sie diese 2FA anstelle der ID Austria nutzen wollen, können Sie Ihre bisherigen FinanzOnline-Zugangsdaten weiterhin benutzen. Daneben benötigen Sie aber einen zusätzlichen Bestätigungscode, den Sie über Ihr Smartphone erhalten.
Dazu benötigen Sie eine sogenannte Authenticator-App. Hier haben wir für Sie beschrieben, wie Sie Ihr Smartphone für die 2FA registrieren können - für iPhone-Nutzer:innen und für Nutzer:innen von Android-Smartphones.
Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie für die Einrichtung Ihrer 2FA auch ein Anleitungsvideo und weitere Informationen.
Wenn Sie weder die ID Austria noch die 2-Faktor-Authentifizierung nutzen können oder verwenden möchten, haben Sie seit Jänner 2026 die Möglichkeit, sich von einer anderen Person in FinanzOnline vertreten zu lassen. Dafür genügt es, dass Sie dieses Formular ausfüllen und unterschreiben. Das Vollmachtsformular muss dann Ihr:e Stellvertreter:in in seinem:ihrem FinanzOnline hochladen. Wenn die Vollmacht geprüft wurde, kann Ihr:e Stellvertreter:in für Sie in FinanzOnline tätig werden. Nähere Informationen zur unentgeltlichen Stellvertretung finden Sie hier. Wenn Sie weitere Fragen zur Stellvertretung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.
Achtung!
Da Ihr:e Stellvertreter:in auch Rückzahlungsanträge für Gutschriften stellen kann, sollten Sie nur Personen, denen Sie vertrauen, die Vollmacht einräumen (z.B. Kinder, Ehepartner:in). Ist das Vertrauen in den:die Vertreter:in nachhaltig zerrüttet, vergessen Sie bitte nicht, die Vollmacht zu widerrufen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Vollmacht nur befristet zu erteilen.
Beachten Sie bitte: Die Arbeiterkammer ist keine Registrierungsstelle für die ID Austria und kann keine technischen Fragen rund um die ID Austria oder 2-Faktor-Authentifizierung beantworten. Haben Sie Probleme bei der Einrichtung oder weitere Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Serviceeinrichtungen.
Das Service Center der ID Austria erreichen Sie per
Hierfür steht Ihnen die Hotline von FinanzOnline telefonisch unter +43 50 233 790, erreichbar Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr, zur Verfügung.
Broschüren
Weg zur ID Austria
Weg zur 2FA
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1466
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail:
wirtschaftspolitik@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
© 2026 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22