Neue Broschüre „Steuer sparen leicht gemacht“: So gibt’s Geld zurück

In der neuen AK Broschüre „Steuer sparen leicht gemacht“ finden Sie alles Wichtige zur Arbeitnehmerveranlagung. Sie enthält auf 14 Seiten eine übersichtliche Anleitung mit den wichtigsten Abschreibungsmöglichkeiten sowie Antworten auf viele Fragen, wie z. B. in welchen Fällen eine Arbeitnehmerveranlagung sinnvoll ist, welche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden können und was es mit Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag auf sich hat. Lesen Sie, welche Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen Sie absetzen können.

„Die AK Tirol motiviert ihre Mitglieder, sich ihr Steuerguthaben zurückzuholen. Denn noch immer verschenken die Österreichs Arbeitnehmer mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr, über die sich letztlich der Fiskus freut“, betont AK Präsident Erwin Zangerl.

Anträge können für bis zu fünf Jahre rückwirkend abgegeben werden. Also am besten den nächsten freien Abend nutzen, Belege sortieren und Formulare bzw. Online-Variante ausfüllen! Dafür gibts dann im Handumdrehen eine Steuergutschrift auf Ihrem Konto.

Broschüre kostenlos anfordern unter 0800/22 55 22 – 1466 oder Download siehe rechts.

Automatischer Steuerausgleich

Mit Juli 2017 startete die automatische Arbeitnehmerveranlagung, auf die das Finanzministerium mit Inseraten hinweist. Zunächst werden jene angeschrieben, bei denen die Steuerbemessung unabhängig von einer Steuererklärung ermittelt werden kann und bei denen es zu einer Gutschrift kommt (insbesondere auch Negativsteuer). Bei Zustimmung durch den Steuerzahler gibts automatisch den Bescheid und eine Gutschrift aufs Konto.

Achtung: Eventuell werden Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag sowie Kinderfreibeträge – trotz Kenntnis des Finanzamtes – nicht automatisch berücksichtigt. Dann muss die Veranlagung selber gemacht werden.

Und was, wenn man den Bescheid erhalten hat und nachträglich persönliche Steuerfreibeträge oder -absetzbeträge geltend machen möchte? Das ist innerhalb der Fünfjahresfrist jederzeit möglich.

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird erstmals für 2016 durchgeführt, für frühere Jahre muss man jedenfalls selbst initiativ werden.

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