Bin ich freier Dienstnehmer?
Was unterscheidet freie DienstnehmerInnen von echten DienstnehmerInnen?
- die Anwesenheitspflicht – die Arbeitszeit kann im Wesentlichen frei gewählt werden
- der Beschäftigungsort – dieser kann gegebenenfalls von Ihnen selbst bestimmt werden
- die Vertretungsmöglichkeit – als freie/r DienstnehmerIn können Sie sich in der Regel von einer gleichwertigen Person vertreten lassen.
Welche Berufsgruppen erhalten oft freie Dienstverträge?
- Betriebsärztinnen und -ärzte
- FotoreporterInnen
- HeimbuchhalterInnen
- KonsulentInnen
- RedakteurInnen
- SprachlehrerInnen
- WerbeleiterInnen
Achtung!
Tätigkeiten wie diese können auch in einem echten Dienstverhältnis oder im Rahmen eines Werkvertrags ausgeübt werden. Ob Sie freie/r DienstnehmerIn sind, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
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