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3.5.2023

Steuertipp: Das sollten Pendler beim erhöhten Pendlerpauschale beachten

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wird das Pendlerpauschale für Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 % erhöht, der Pendlereuro vervierfacht. Dies muss jedoch selbst beim Steuerausgleich eingetragen werden.

Für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wird aufgrund der gestiegenen Energiepreise das Pendlerpauschale (PP) um 50 % erhöht, der Pendlereuro vervierfacht. Leider werden diese erhöhten Werte nicht automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. So ergibt sich z. B. für das kleine Pendlerpauschale (20 – 40 km) ein Jahreswert von 928 Euro (4 Monate x 58 Euro + 8 Monate x 87 Euro) statt des bisherigen Jahreswertes von 696 Euro (12 Monate x 58 Euro).

Pendlerrechner

Ob ein Pendlerpauschale zusteht, kann mit dem Pendlerrechner zwar überprüft werden (pendlerrechner.bmf.gv.at). Aber dieser ermittelt weiter nur die alten Werte, die erhöhten Pauschalbeträge müssen somit selbst ermittelt und dann in die Steuererklärung eingetragen werden (siehe Grafik).

Pendlereuro

Beträgt der monatliche Pendlereuro laut Pendlerrechner 5 Euro, so ergibt sich für 2022 bei ganzjähriger Beschäftigung ein Jahresbetrag von 180 Euro. Dieser Wert ergibt sich aus den Teilsummen für Jänner bis April von 20 Euro (4 Monate x 5 Euro = 20 Euro) sowie für Mai bis Dezember von 160 Euro (8 Monate x 5 Euro x 4; die Multiplikation Mal 4 ergibt sich aus der Vervierfachung des Pendlereuros in diesem Zeitraum). Falls die erhöhten Werte in der Steuererklärung nicht berücksichtigt wurden, so kann ab Ausstellung des Einkommensteuerbescheides binnen 4 Wochen eine Beschwerde erhoben werden.

Grafik zu Pendlerpauschale
© Grafik: AK Tirol


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