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13.10.2021

AK Erfolg für erkrankte Beschäftigte: Sonderkrankengeld gesichert

Weil ein Antrag auf Berufsunfähigkeitspension abgelehnt wurde, sollte eine Beschäftigte das erhaltene Sonderkrankengeld zurückzahlen. Die AK Tirol schritt ein.

Das Jahr 2019 war für eine Arbeitnehmerin ein schlimmes. Die Frau, die im Handel beschäftigt war, erkrankte schwer. Die Folge war ein langer Krankenstand, in dem  sie zunächst eine Entgeltfortzahlung der Dienstgeberin erhielt und später Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). 2020 wurde dann ein Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt

Da immer noch ein aufrechtes Dienstverhältnis bestand, erhielt die Arbeitnehmerin seither sogenanntes Sonderkrankengeld. Dies steht ihr nach dem Gesetz (ASVG) für die Dauer des Gerichtsverfahrens bis zur Entscheidung über den Antrag auf Berufsunfähigkeitspension zu

Doch Ende August 2021 wurde eine Zuerkennung der Pension vom Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht per Urteil abgelehnt. Und Mitte September erhielt die Betroffene einen Anruf der ÖGK, bei dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Urteils nicht mehr krankenversichert sei und ihr auch kein Sonderkrankengeld mehr zustehen würde. Deshalb werde die ÖGK das im August bereits zuviel ausbezahlte Sonderkrankengeld wieder von ihr zurückfordern.

Verzweifelt wandte sich die gesundheitlich immer noch schwer beeinträchtige Dienstnehmerin an die AK in Lienz. Ein erster Versuch einer schnellen Klärung mit der ÖGK scheiterte zwar, dann aber konnte die AK mit Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen außergerichtlich überzeugen: Das Sonderkrankengeld wurde bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist des Urteils mit Ende September 2021 bezahlt, damit verlängerte sich der Bezug um 4 Wochen, und ein langwieriges Gerichtsverfahren inklusive Rechtsunsicherheit konnte vermieden werden.

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