AK Forderung: 6 Wochen Urlaub für Beschäftigte!
Derzeit stehen erst nach 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber 6 - statt 5 - Wochen Urlaub zu. Vorzeiten sind bis maximal 12 Jahre anrechenbar.
Das Urlaubsgeld wird auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt genannt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt.
Achtung!
Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und ist auch im Arbeitsvertrag kein Urlaubsgeld vereinbart, erhalten Sie kein Urlaubsgeld!
Vom Urlaubsgeld zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt. Darunter versteht man jenes Entgelt, das Ihnen während Ihres Urlaubes zusteht, obwohl Sie in dieser Zeit keine Arbeit leisten.
Das Urlaubsentgelt umfasst den Grundlohn/Grundgehalt sowie sonstige
Entgeltbestandteile (z.B. Prämien, Provisionen, Akkordlöhne, Zulagen und
Überstunden) im Durchschnitt der letzten voll gearbeiteten 13 Wochen.
Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld und Diäten werden nicht
eingerechnet.
Wichtig!
Das Urlaubsentgelt ist bei Antritt des Urlaubs für die ganze Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
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